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Fragwürdige Beschäftigung bei PHW: Kommt nach sechs Jahren der Prozess?

Das immer wieder verschobene Verfahren gegen Norbert D., Geschäftsführer der Putenschlachterei Geestland in Wildeshausen, und Frank D., Ex-Geschäftsführer des Wiesenhof-Subunternehmer ZVS GmbH in Lohne, muss nun doch vor der Wirtschaftskammer des Oldenburger Landgerichts verhandelt werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Das immer wieder verschobene Verfahren gegen Norbert D., Geschäftsführer der Putenschlachterei Geestland in Wildeshausen, und Frank D., Ex-Geschäftsführer des Wiesenhof-Subunternehmer ZVS GmbH in Lohne, muss nun doch vor der Wirtschaftskammer des Oldenburger Landgerichts verhandelt werden. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden, nachdem die Staatsanwaltschaft Beschwerde dagegen eingelegt hatte. Es geht um mutmaßlich illegale Arbeitnehmerüberlassung.


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Wie die Oldenburgische Volkszeitung berichtet, hatte der Zoll 2010 Räume von Geestland in Wildeshausen und Wiesenhof in Lohne durchsucht. Beide gehören zur PHW-Gruppe der Familie Wesjohann aus Rechterfeld.


2012 erfolgte die Anklage der Staatsanwaltschaft. Demnach soll die Lohner Firma wiederholt entsandte bulgarische Werkvertragsarbeiter für die Verarbeitung von Putenfleisch bei Geestland eingesetzt haben. Laut Staatsanwaltschaft ist der Werkvertrag aber „nicht gelebt“ worden. In Wahrheit habe es sich um Arbeitnehmerüberlassung gehandelt, wofür es keine Genehmigung gab. Weil die Bulgaren somit hier direkt beschäftigt waren, hätten auch die Sozialabgaben in Deutschland abgeführt werden müssen. Der Schaden soll mehrere Millionen Euro betragen, berichtet die Zeitung. Für die Angeklagten könnte das eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen bedeuten.


Das Landgericht Oldenburg hatte trotz der schweren Anklage jahrelang keinen Prozesstermin festgelegt. Ein Sprecher habe laut der Zeitung stets von „Überlastung“ der zuständigen Kammer gesprochen. Mit dem neuen Eröffnungsbeschluss gehe die Terminsuche nun in eine neue Runde, heißt es.


Die PHW-Gruppe äußerte sich nach Angaben der Oldenburgischen Volkszeitung bislang nicht zu den Vorwürfen. Pressesprecherin Maria Große Böckmann sagte nur auf Anfrage: „Grundlage des Verfahrens sind unterschiedliche Auffassungen über die Auslegung von Werkverträgen.“  Die Staatsanwaltschaft spricht dagegen von Vorsatz und „grobem Eigennutz“.


„Schon jetzt eine Justizposse“


Die Ermittlungen im Jahr 2010 und die daraus resultierende Anklage 2012 schlugen auch politisch hohe Wellen. Sie trugen mit dazu bei, dass die damalige niedersächsische Agrarministerin Astrid Grotelüschen (VDU) aus Ahlhorn wegen ihrer umstrittenen Beziehungen zu Geestland und PHW zurücktrat, erinnert Matthias Niehues von der Volkszeitung in einem Kommentar.


Der Nachweis für illegale Beschäftigung und den Missbrauch von Werkverträgen sei für Ermittler oft schwer zu führen. Im aktuellen Fall hätten Zoll und Staatsanwaltschaft  aber scheinbar ganze Arbeit geleistet, würden aber von der Justiz ausgebremst. Ob sich für die Beweisführung wichtige Zeugen nach über sechs Jahren noch an wesentliche Details erinnern könnten, dürfe bezweifelt werden. „Inzwischen hat sich das Verfahren zu einer Justizposse entwickelt“, sagt Niehues.

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