Im Tohuwabohu um die Grüne Gentechnik in Frankreich sind die französischen Maiserzeuger mit ihrem Versuch, das neue Gentechnik-Gesetz von Landwirtschaftsminister Stéphane LeFoll mittels einer einstweiligen Verfügung außer Kraft zu setzen, vor dem Staatsrat gescheitert.
Dieser wies den Antrag des Maiserzeugerverbandes (AGPM) und zweier Landwirte zurück und billigte die bereits von der Nationalversammlung verabschiedete Verordnung. Wenig später passierte am gleichen Tag der Gesetzestext auch den Senat, sodass das Anbauverbot nun endgültig in trockenen Tüchern ist.
Die Richter des obersten Verwaltungsgerichtes begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Antragsteller eine Notfallsituation nicht hätten begründen können, was aber eine Bedingung sei, die unbedingt erfüllt werden müsste, um eine administrative Entscheidung auszusetzen. Zudem entstehe aus der Verordnung „kein schwerer und sofortiger wirtschaftlicher Schaden für die Kläger und die Branche“, da MON810 nur einen sehr kleinen Anteil an der Gesamtaussaat ausmache.
Angaben des Pariser Landwirtschaftsministeriums zufolge hatten die beiden Landwirte auf ihren Feldern in Midi-Pyrénées als gentechnisch verändert gekennzeichneten Mais ausgesät; hier wurden Proben entnommen, die entsprechenden Analysen laufen noch. Sollten die Ergebnisse einen MON810-Anbau bestätigen, werde man die Betriebe auffordern, die betroffenen Parzellen „in kürzester Zeit“ unter behördlicher Aufsicht zu vernichten, so das Agrarressort.
In der vorvergangenen Woche war es hier bereits von Gentechnik-Gegnern zu Protestaktionen gekommen. Le Foll und Umweltministerin Ségolène Royal begrüßten unterdessen die Entscheidung des Staatsrates und freuten sich zugleich über die Annahme des Gentechnik-Gesetzes im Senat. Somit würden nun endgültig alle gentechnisch veränderten Maissorten in Frankreich verboten, erklärten Le Foll und Royal.