Eine Gerichtsentscheidung hat dem zunächst wegen Sicherheitsbedenken abgesagten veganen Festival in Calais die Möglichkeit gegeben, wie geplant stattfinden zu können. Das Verwaltungsgericht in Lille wies die Stadtverwaltung von Calais an, die Genehmigung der Veranstaltung wieder in Kraft zu setzen.
Zur Begründung hieß es, die Stadt habe als Grundlage ihrer Bedenken nur Zeitungsartikel über Spannungen zwischen Tierschutzorganisationen und Berufsverbänden vorweisen können, die nicht über reine Polemik hinausgegangen seien. Weiterhin sei es der Gemeinde möglich, die Sicherheit trotz drohender Gefahr für die öffentliche Ordnung zu garantieren; zudem habe der Veranstalter den Einsatz privater Sicherheitskräfte geplant.
In mehreren anderen Städten seien vergleichbare Festivals ohne Zwischenfälle abgelaufen. Nach Ansicht des Gerichts stellt die Absage unter diesen Umständen einen „schwerwiegenden und offensichtlich rechtswidrigen“ Verstoß gegen die Grundsätze der Meinungs-, Versammlungs- und Gewerbefreiheit dar. Berücksichtigt werden müsse zudem, dass die zeitliche Nähe zwischen Absage und Veranstaltungstermin die Suche nach einem alternativen Ort erschwert habe.
Eine von Vertretern regionaler und lokaler Verbände von Metzgern, Fischhändlern, Jägern und Landwirten angekündigte Protestveranstaltung wurde indes am vergangenen Freitag abgesagt. Medienberichten zufolge sollte friedlich gegen das „inakzeptable Schweigen“ der veganen Organisationen zum wiederholten Vandalismus gegen Fleischgeschäfte protestiert werden.
Die Organisatoren begründeten die Absage mit Warnungen über gewaltbereite Gruppen, die sich der Aktion anschließen wollten. Man werde das Risiko von Ausschreitungen nicht eingehen, denn Gewalt dürfe nicht mit Gewalt beantwortet werden. Der Veranstalter des Festivals, die Tier- und Umweltschutzorganisation Farplace France, forderte alle Menschen mit Hassgefühlen auf, der Veranstaltung fernzubleiben. Die Stadtverwaltung von Calais hatte am 24. August die Genehmigung für die Veranstaltung am 8. September aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und zum Schutz der Organisatoren und Besucher widerrufen.