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Frist für Baukindergeld bis zum 31. März 2021 verlängert

Wegen coronabedingten Verzögerungen sollen Familien beim Baukindergeld drei Monate länger Zeit haben, eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag vorzulegen.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Bundesregierung plant im Rahmen des Bundeshaushaltes 2021 die Frist für das Baukindergeld zu verlängern. Jetzt reicht es, wenn Familien, die für ein neu gebautes oder aktuell gekauftes Haus Baukindergeld in Anspruch nehmen wollen, die Baugenehmigung bzw. den Kaufvertrag bis zum 31. März 2021 vorliegen haben.

Bisheriger Stichtag war der 31. Dezember 2020. Hintergrund ist die Corona-Pandemie, durch die sich die Erteilung von Baugenehmigungen und die Unterzeichnung von Kaufverträgen teilweise verzögert hat.

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Den Antrag auf das Baukindergeld müssen neue Eigenheimbesitzer nach wie vor spätestens sechs Monate nach Einzug bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Die letzte Frist dafür ist der 31. Dezember 2023.

Familien und Alleinerziehende können dann über zehn Jahre für jedes minderjährige Kind einen Zuschuss von insgesamt 12.000 € erhalten. Das zu versteuernder jährliche Haushaltseinkommen darf dabei max. 90.000 € bei einem Kind betragen, zuzüglich 15.000 € für jedes weitere Kind.

Weitere Informationen zu Baukindergeld, weiteren Förderungen, Finanzierung, Recht, Verträgen und Bauberatung finden Sie auf einer Seite der Verbraucherzentrale Bundesverband unter www.baufoerderer.de

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