Agrarzahlungen/ Mehrfachantrag
Frist für den Agrarantrag bleibt beim 15. Mai
Auch dieses Jahr müssen die Landwirte ihre Anträge auf Agrarförderung bis zum 15. Mai einreichen. Die Länder haben sich gegen eine Verlängerung der Frist im Zuge der Coronakrise entschieden.
Der letzte Einreichungstermin für die Anträge auf Agrarförderung bleibt in allen Bundesländern auch dieses Jahr der 15. Mai. „Die Länder haben sich gegen eine Verschiebung der Antragsfrist bis zum 15. Juni ausgesprochen, da dies die Auszahlung der Direktzahlungen zum Jahresende in Frage stellen würde“, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf Anfrage von top agrar mit.
Die Europäische Kommission hatte am 17. März angekündigt, dass sie es den Mitgliedstaaten ermöglichet, die Einreichungsfrist für die Anträge auf EU-Agrarförderung vom 15. Mai auf den 15. Juni 2020 zu verlängern. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte das zunächst begrüßt und angekündigt diesen Vorschlag zu unterstützen. Daraus ist auf Druck der Länder aber nichts geworden.
Alle Länder hätten erklärt, dass eine Verlängerung der Antragsfrist nicht erforderlich sei. Die Landwirte seien - auch angesichts der zusätzlichen Hilfestellungen durch die Verwaltung - in der Lage, ihre Anträge rechtzeitig bis zum 15. Mai 2020 einzureichen, so das BMEL weiter. Auch sei die bisherige Entwicklung der Anzahl der gestellten Anträge mit derjenigen der Vorjahre vergleichbar.
Mit einer Verlängerung bis zum 15. Juni (bzw. bis zum 9. Juli für verspätet eingereichte Anträge) wären weitere Folgeprobleme verbunden, z.B. bei der Meldung und Kontrolle der im Anbauzeitraum 1. Juni bis 15. Juli angebauten Hauptkulturen, heißt es beim BMEL zur Begründung weiter.
Die Agraranträge können online gestellt werden. Zum Antragsverfahren gibt es in den meisten Bundesländern in diesem Jahr zusätzlich Informationen per Video oder Live-Chat.
von Bernd Brunhöver
Ist ja eigentlich nicht das Problem
weil gemacht werden muss es sowiso . Aber genau wie bei der vorzeitigen Auszahlung ( ab Oktober ) bekommen es ja einige Länder auch hin ausser unsere Zuständigen . Vielleicht sollte dann aufgrund von Corona für die zuständigen stellen auch einmal die Arbeitszeit für einen bestimmten ... mehr anzeigen Zeitraum verlängert werden können . Und nicht nur für bestimmte Berufsgruppen . weniger anzeigen
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von Andreas Gerner
Da haben wir´s wieder.
Während alle anderen Branchen Erleichterungen bekommen, wird in der Landwirtschaft nur angekündigt, aber dann doch nichts gemacht. Und die Begründung, dann könne nicht bis zum Jahresende ausbezahlt werden, ist doch auch Humbug. Da alle Zahlen im System wären am 15.6., stünde doch ... mehr anzeigen schon kurz darauf fest, wer was zu kriegen hat und die Überweisungen könnten laufen. Was hält also so lange auf? Die Kontrollen. Dass es davon heuer weniger geben soll, ist also offenbar auch nur heiße Luft gewesen. Ob die Dürrehilfen wirklich kommen und ob die Landwirte wirklich auch etwas davon sehen, ist ebenfalls mehr als fraglich. weniger anzeigen
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von Gerd Uken
Die GAP Auszahlung
Wird in NL vorgezogen Andere Länder andere Sitten aber ein Europa
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von Diedrich Stroman
Eu Bürokraten Union!
Ist doch bekannt, in Holland gelesen in Frankreich und den übrigen abgeheftet und in Deutschland penibel ausgeführt, läuft doch schon immer so !!!!
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