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Agrarzahlungen/ Mehrfachantrag

Frist für den Agrarantrag bleibt beim 15. Mai

Auch dieses Jahr müssen die Landwirte ihre Anträge auf Agrarförderung bis zum 15. Mai einreichen. Die Länder haben sich gegen eine Verlängerung der Frist im Zuge der Coronakrise entschieden.

Lesezeit: 2 Minuten

Der letzte Einreichungstermin für die Anträge auf Agrarförderung bleibt in allen Bundesländern auch dieses Jahr der 15. Mai. „Die Länder haben sich gegen eine Verschiebung der Antragsfrist bis zum 15. Juni ausgesprochen, da dies die Auszahlung der Direktzahlungen zum Jahresende in Frage stellen würde“, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf Anfrage von top agrar mit.

Die Europäische Kommission hatte am 17. März angekündigt, dass sie es den Mitgliedstaaten ermöglichet, die Einreichungsfrist für die Anträge auf EU-Agrarförderung vom 15. Mai auf den 15. Juni 2020 zu verlängern. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte das zunächst begrüßt und angekündigt diesen Vorschlag zu unterstützen. Daraus ist auf Druck der Länder aber nichts geworden.

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Alle Länder hätten erklärt, dass eine Verlängerung der Antragsfrist nicht erforderlich sei. Die Landwirte seien - auch angesichts der zusätzlichen Hilfestellungen durch die Verwaltung - in der Lage, ihre Anträge rechtzeitig bis zum 15. Mai 2020 einzureichen, so das BMEL weiter. Auch sei die bisherige Entwicklung der Anzahl der gestellten Anträge mit derjenigen der Vorjahre vergleichbar.

Mit einer Verlängerung bis zum 15. Juni (bzw. bis zum 9. Juli für verspätet eingereichte Anträge) wären weitere Folgeprobleme verbunden, z.B. bei der Meldung und Kontrolle der im Anbauzeitraum 1. Juni bis 15. Juli angebauten Hauptkulturen, heißt es beim BMEL zur Begründung weiter.

Die Agraranträge können online gestellt werden. Zum Antragsverfahren gibt es in den meisten Bundesländern in diesem Jahr zusätzlich Informationen per Video oder Live-Chat.

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