Für eine verpflichtende Kennzeichnung von Gänsefleisch, das nicht von Gänsen aus der in Deutschland verbotenen Stopfleberproduktion stammt, hat sich der im Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) organisierte Bundesverband Bäuerliche Gänsehaltung (BBG) ausgesprochen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sei mit dem klar formulierten Ziel nach mehr Tierschutz angetreten, und nun müsse er diesen Worten auch Taten folgen lassen und sich mit Nachdruck für eine Kennzeichnungspflicht auf europäischer Ebene einsetzen, erklärte der Vorsitzende des Bundesverbandes, Lorenz Eskildsen, in Berlin. Andernfalls würden die hohen deutschen Standards komplett unterlaufen.
Laut Eskildsen ist der Selbstversorgungsgrad bei Gänsen in Deutschland sehr niedrig. Lediglich 15 % stammten aus heimischer Erzeugung; der Rest sei Importware, die zum Großteil aus Ungarn komme. Die fehlende Kennzeichnung sogenannter „Nebenprodukte“ der Stopflebererzeugung - also Gänsefleisch, Gänseteile oder Gänsefedern - werde insofern zum verbraucherrelevanten Problem, als diese Erzeugnisse auf dem deutschen Markt zu deutlich günstigeren Preisen als die deutschen Produkte angeboten würden.
Da die Vermarktung der als Delikatesse gehandelten Stopfleber ein rentables Geschäft sei, würden die anderen Bestandteile der Gans entsprechend als kostengünstige Nebenprodukte vermarktet, beklagte der Verbandsvorsitzende. Das wiederum bedeute für die sehr naturbelassene Erzeugung von Gänsen in Deutschland nichts anderes als eine gravierende Wettbewerbsverzerrung und die Verdrängung vom Markt.
„Tierquälerische Praktiken wie die Stopfleberproduktion und das Lebendrupfen der Tiere zur Daunengewinnung verurteilen wir aufs Schärfste“, stellte Eskildsen klar. Gerade im Vergleich zu Nachbarländern wie Ungarn oder Frankreich, wo die Stopfleber als „Kulturgut“ gelte, nähmen die deutschen Gänsehalter seit Jahren eine Vorreiterrolle beim Tierschutz ein.