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Gäuboden: Zu viele Hürden für Zwischenfrüchte

In den Gäulagen Niederbayerns hat der Zwischenfruchtanbau große Bedeutung. Trotzdem werden viele Ackerbauern mit anderen Maßnahmen greenen. Winterweizen, Zuckerrüben, Kartoffeln: Johann Eckl aus Buchhofen fährt eine Fruchtfolge, wie sie häufig auf der Osterhofener Platte südlich von Plattling anzutreffen ist.

Lesezeit: 3 Minuten

In den Gäulagen Niederbayerns hat der Zwischenfruchtanbau große Bedeutung. Trotzdem werden viele Ackerbauern mit anderen Maßnahmen greenen.

 

Winterweizen, Zuckerrüben, Kartoffeln: Johann Eckl aus Buchhofen fährt eine Fruchtfolge, wie sie häufig auf der Osterhofener Platte südlich von Plattling anzutreffen ist. Der Lößstandort mit 70 Bodenpunkten bringt Spitzenerträge, so dass Eckl im Durchschnitt der Jahre pro Hektar 90 bis 100 dt Weizen, 850 bis 900 dt Zuckerrüben und 500 dt Stärkekartoffeln erntet.

 

Damit der viehlose Betrieb den Humusgehalt in seinen Böden erhalten kann, baut er nach Weizen Senf an. „Ohne Andüngen der Zwischenfrucht geht das aber nicht, weil die hohen Weizenerträge die Böden regelmäßig leerfegen“, erklärt der Landwirt. Nur dann bilde der Senf ausreichend organische Masse für das Mulchsaatverfahren und könne den schluffhaltigen Boden bei Starkregen im Frühjahr vor Verschlämmumg schützen.

 

Beim Greening mit der Zwischenfrucht müsste Eckl jedoch auf das mineralische Düngen des Senfs verzichten. „Das ist pflanzenbaulich kontraproduktiv und kommt für mich deshalb nicht in Frage“, stellt der Landwirt klar.

 

Pflanzenbau-Berater Hilmar Maußner vom Landwirtschaftsamt Deggendorf hält weitere Greening-Auflagen für problematisch. „Da eine Zwischenfrucht maximal 60 % keimfähige Samen einer Art enthalten darf, muss gemischt werden“, erläutert Maußner. Phacelia und Buchweizen sieht er aber in Zuckerrüben-Fruchtfolgen kritisch, weil sie als Zwischenwirt für Rhizoctonia gelten bzw. anfällig dafür sind. Und bei Ölrettich stört ihn dessen Neigung zur Rettichbildung mit Wiederaustrieb im Frühjahr in Mischungen. „Vor Zuckerrüben ist er dann schwer zu bekämpfen“, gibt der Berater zu bedenken.

 

Zudem weist er auf die erhöhte Gefahr des Schneckenfraßes hin. „Fast alle Zwischenfrüchte sind attraktiv für Schnecken. Dagegen vorgehen kann ich aber nicht, weil bei Greening-Zwischenfrüchten kein chemischer Pflanzenschutz zugelassen ist“, so Maußner.


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Senf und Kresse


Wer in Gäulagen trotzdem mit Zwischenfrüchten greenen will, dem empfiehlt der Berater eine Mischung aus Senf und Kresse. „Bei Kresse gibt es keine Probleme mit Rhizoctonia, sie stirbt sicher ab und hat ein ähnliches Bruchverhalten wie der Senf“, erläutert Maußner.

 

Beim Maßnahmen-Ranking für die ökologischen Vorrangflächen steht die Zwischenfrucht aber an letzter Stelle seiner Empfehlung. Oben rangieren die Landschaftselemente, gefolgt von den Randstreifen entlang von Gewässern und Wäldern. Dann kommt die Stilllegung auf schlechten Bonitäten und ungünstigen Schlagformen.

 

Noch vor den Zwischenfrüchten platziert Maußner den Anbau von Leguminosen. Hierbei gibt er den Erbsen den Vorzug vor den Sojabohnen, weil letztere als Zwischenwirt für Rhizoctonia gelten.

 

Und wie will Landwirt Johann Eckl die Greening-Vorgaben erfüllen? „Wir legen voraussichtlich eine hügelige Pachtfläche außerhalb des Gäubodens still, die nicht Kartoffelfähig ist“, so Eckl. Auf diesem Schlag hat er in den letzten fünf Jahren schon eine Blühfläche im Rahmen des KULAP angelegt. „Voraussichtlich werden wir die Fläche weiter als Blühfläche nutzen, wenn dies im KULAP wieder gefördert wird“, blickt der Landwirt nach vorn. „Als Greening-Fläche fällt die Prämie zwar kleiner aus, aber ein kleiner Überschuss bleibt noch.“


Beim Greening sind Zwischenfrüchte dem Schneckenfraß ausgeliefert, weil chemische Behandlungen verboten sind.

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