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Galgenfrist für die Landwirtschaft beim Mindestlohn

Der Agrarsektor kommt beim Mindestlohn aller Voraussicht nach in den Genuss eines gleitenden Einstiegs. Arbeitgeber und Arbeitnehmer verständigten sich am Donnerstag auf einen bundesweiten Tarifvertrag mit einem Stufenplan für eine schrittweise Anhebung der unteren Lohngrenze.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Agrarsektor kommt beim Mindestlohn aller Voraussicht nach in den Genuss eines gleitenden Einstiegs. Arbeitgeber und Arbeitnehmer verständigten sich am Donnerstag auf einen bundesweiten Tarifvertrag mit einem Stufenplan für eine schrittweise Anhebung der unteren Lohngrenze.


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Unter der Voraussetzung, dass der bundesweite Tarifvertrag Gültigkeit erlangt und die formalrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, müssten die Betriebe damit nicht bereits am 1. Januar 2015 den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zahlen, sondern könnten von der Übergangsregelung im beschlossenen Tarifautonomiestärkungsgesetz profitieren.


Konkret sieht die Einigung zwischen dem Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und der Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände (AgA) auf der einen sowie der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf der anderen Seite in der untersten Lohngruppe, in die die Saisonarbeiter fallen, einen Bruttostundenlohn zum 1. Januar 2015 in den alten Ländern von 7,40 Euro und in Ostdeutschland von 7,20 Euro vor.


Zum 1. Januar 2016 soll der Betrag im Westen auf 8 Euro und im Osten auf 7,90 Euro steigen. Ab dem 1. Januar 2017 soll der Lohn in West und Ost dann einheitlich 8,60 Euro betragen und zum 1. November 2017 auf 9,10 Euro steigen. Das Gesetz schreibt vor, dass ab 2017 flächendeckend mindestens 8,50 Euro gezahlt werden müssen.



Die Erklärungsfrist für die Annahme der Tarifeinigung läuft bis zum 24. Juli 2014. Die Laufzeit des Tarifvertrages soll bis Ende 2017 gehen.


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