Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Neue Förderung

GAP 2023: Bis zu 16.080 €/Jahr für Junglandwirte!

Junglandwirte profitieren von den neuen Prämienregelungen, die ab 2023 gelten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Prämie für Junglandwirte ist gestiegen. Ab 2023 werden für fünf Jahre 134 €/ha für bis zu 120 ha bezahlt. Zuvor lag die Unterstützung für Junglandwirte bei 44 €/ha. Auch die Basisfläche wächst von 90 auf 120 ha. Somit könnte ein Junglandwirt mit 120 ha im Jahr 2023 bis zu 16.080 € Förderung erhalten.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Prämie wird max. fünf Jahre gezahlt. Die Junglandwirte dürfen bei der ersten Betriebsaufnahme max. 40 Jahre sein, der erstmalige Antrag auf Junglandwirteprämie ist innerhalb der ersten fünf Jahre nach Betriebsaufnahme zu stellen.

Nur noch mit Ausbildung

Neu in der GAP 2023 ist, dass Junglandwirte ihre Qualifikation nachweisen müssen. Hier zählt eine Ausbildung in den grünen Berufen oder ein Studium der Land- oder Forstwirtschaft, erläuterte Gottfried Häring vom Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg bei einer Informationsveranstaltung des Landesbauernverbandes Baden-Württemberg am 1. Dezember.

Die Ausbildung müsse dabei bereits vor Beantragung der Prämie abgeschlossen sein. Alternativ zählt als Ausbildung auch die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Umfang von 300 Stunden.

Eine weitere Möglichkeit sei eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit auf einem landwirtschaftlichen Betrieb von mind. 2 Jahren bei einer Arbeitszeit von mind. 15 Stunden/Woche, so die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Wer die Junglandwirteprämie bereits in den Vorjahren erhalten hab, könne sie jetzt weiter beziehen, hieß es auf der Veranstaltung des Landesbauernverbandes Baden-Württemberg.

Wie für alle Landwirte ist Grundvoraussetzung für die Beantragung, dass man aktiver Betriebsinhaber ist. Dies ist für die meisten über die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erfüllt.

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.