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GAP 2023: Landwirte können Grünland wieder leichter umbrechen

Wer 2023 einen Agrarantrag stellt, muss sich auch um den Grünlanderhalt kümmern. Positiv ist, dass die Umwandlung zu Acker jetzt teils wieder leichter möglich ist.

Lesezeit: 2 Minuten

Wer 2023 Agrarprämien bekommen will, muss die neun GLÖZ einhalten. GLÖZ 1 regelt den Grünlanderhalt. Danach ist die Umwandlung von Dauergrünland (DGL) zu Ackerland ab kommendem Jahr wieder leichter möglich als in der Vergangenheit, so Laura Jans-Wenstrup von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

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Denn: Für den Umbruch von DGL, das ab 2021 entstanden ist, ist kein Ersatz-DGL nötig und es besteht nur noch eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde, also z. B. Landwirtschaftskammer oder Landwirtschaftsamt. Die förderrechtlichen Vorabgenehmigungen durch die untere Naturschutzbehörde und die zuständige Behörde entfallen. Andere rechtliche Regelungen müssen sie aber weiterhin betriebsindividuell prüfen.

Ein Beispiel zeigt, wie Grünland entstehen kann:

Landwirt Meyer hat ab 2016 sechs Jahre hintereinander Ackergras auf einem Schlag angebaut ohne dieses zwischendurch umzubrechen. Somit ist der Schlag 2021 zu DGL geworden und hat damit den Ackerstatus verloren. Vorbehaltlich anderer rechtlicher Regelungen darf Meyer den Schlag aber ohne Genehmigung wieder zu Ackerland umbrechen, wenn er dieses bei der zuständigen Behörde fristgerecht anzeigt.

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