In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben Landwirtschafts-, Bio- und Umweltverbände eine gemeinsame Position zur EU-Agrarreform ab 2020 geschmiedet. Es könnte eine Blaupause für eine Einigung auf Bundesebene sein. NRW-Agrarministerin Ursula Heinen-Esser will die Punkte in die Bund-Länder Verhandlungen einbringen.
Ein recht detailliertes und auch über die üblichen Floskeln hinausgehendes Kompromisspapier haben die Landwirtschafts-, Bio- und Umweltverbände aus NRW zur Reform der Agrarzahlungen ab 2021 geschafft. Es wagt sich weg von der bisher vorherrschenden Polarisierung zwischen pauschalen Direktzahlungen und freiwilligen Umweltmaßnahmen. Erstmals konzentrieren sich die oft verschieden denkenden Verbände gemeinsam auf die Ausgestaltung einer mehr auf Ziele ausgerichteten Agrarförderung. Die Verbände schlagen damit eine erste Brücke zwischen den bisher sehr weit gestreuten Forderungen der verschiedenen Landwirtschafts- und Umweltgruppen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Heinen-Esser hat moderiert
Moderiert und angestoßen hatte den Prozess NRWs Agrarministerin Ursula Heinen-Esser (CDU), die die Verbände zu drei verschiedenen Dialoggesprächen in ihr Ministerium eingeladen hatte. Das gemeinsame Papier ist Ergebnis der Gesprächsformate und wurde zur Agrarministerkonferenz (AMK) Ende vergangener Woche veröffentlicht. Getragen wird der Kompromiss vom Rheinischen und vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (RLV/WLV) sowie von den NRW Landesverbänden der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Landesvereinigung Ökologischer Landbau (LÖV), der Landjugend sowie vom Nabu und vom BUND in NRW.
Umverteilung auf erste Hektare ist "Konsens"
Zur Förderperiode 2020 bis 2027 fordern die Verbände den EU-Agrarhaushalt „zumindest im bisherigen Volumen“ auszustatten. Bemerkenswert ist die Einigung der Verbände darauf, die von der EU-Kommission vorgeschlagene überproportionale Kürzung der zweiten Säule gegenüber der ersten Säule gemeinsam abzulehnen. Als „Konsens“ bezeichnen die Verbände die gemeinsame Unterstützung einer Umverteilungsprämie bezüglich der ersten Hektare. „Offen und im weiteren Diskussionsverlauf auf nationaler Ebene zu klären ist, in welchem Umfang die Prämie je Hektar gewährt werden soll“, heißt es im Kompromisspapier. Außerdem fordern sie die Beibehaltung der Junglandwirteförderung in der gleichen Größenordnung wie bisher in der ersten Säule.
Mindestbudget für Honorierung von Umweltstandards
Die neu von der EU-Kommission vorgeschlagenen Umweltstandards (Eco-Schemes), die in der ersten Säule Cross-Compliance und das Greening ersetzen sollen, sollen in ihrer Schärfe „am bestehenden System“ gemessen werden aber in ihrer Praktikabilität vereinfacht werden, heißt es. „Bei den anzuwendenden Standards darf es innerhalb der EU keinen Wettbewerb nach unten geben“, schreiben die Verbände. Auch künftig soll es „Mindestanteile ökologischer Vorrangflächen“ geben. Wichtig ist allen beteiligten Verbänden, dass die „Eco-Schemes eine angemessene Honorierung“ beinhalten, dafür müsse EU-weit ein verbindliches Mindestbudget der ersten Säule festgeschrieben werden. Den Landwirten sollte zur Umsetzung der Umweltmaßnahmen ein „möglichst umfangreicher Katalog an Maßnahmen zur Auswahl stehen, die insbesondere den Zielen des Klima-, Wasser- und Naturschutzes dienen“. Auch Tierwohlleistungen sollen über diesen Weg honoriert werden können und in die Eco-Schemes aufgenommen werden, schlagen die Verbände vor.
Höherer Stellenwert für Tierwohlmaßnahmen
Den Ökolandbau als eigenen Förderbestandteil wollen die Verbände weiter in der Zweiten Säule angesiedelt sehen. Für die freiwilligen Umweltmaßnahmen in der Zweiten Säule solle das EU-Recht jedoch künftig Anreizkomponenten zulassen. Auch in der Zweiten Säule sollen Tierwohlmaßnahmen einen höheren Stellenwert bekommen. Die Verbände sprechen von „Innovationen im Hinblick auf den Stall der Zukunft“, die höher gefördert werden sollen. Außerdem soll laut den Verbänden die Mittel für den Vertragsnaturschutz ausgeweitet werden.
von Anke Möbius
Schon mal
ein guter Anfang; mal sehen was draus wird...
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von Gerd Uken
Und w as sagen die ostdeutschen Länder dazu
Degression u. Kappung sollen laut AMK Fakultativ angewandt werden...... Das Ding ist noch nicht durch! Zumal ja auchveine Gesamtkürzung vorgesehen ist?!
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von Jörg Meyer
Neu Denken!
Die heutige Agrarförderung ist mittlerweile über 20 Jahre alt mit einigen Reformen. Mich würde als aller Erstes interessieren, was man mit der Förderung erreichen will und ob man das Ziel in den vergangenen Jahrzehnte erreicht hat oder nicht! Wenn man die Ziele kennt, dann kann man ... mehr anzeigen über Maßnahmen diskutieren! Ich vermute aber mal das man Angst davor hat dieses Faß aufzumachen, weil man weiß wie widersinnig das System mittlerweile ist! weniger anzeigen
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von Wilhelm Gebken
Wenn ein landwirtschaftsfremder Investor eine Fläche kauft, spekuliert er auf eine Rendite (Pacht) von ca. 2%
Nehmen wir an, die zu erzielende Pacht beträgt 500 €. Dann errechnet sich die Pacht aus dem potenziellen Ertragsüberschuß und der Flächenprämie. Die Flächenprämie beträgt ca. 300 €. Alleine die Existenz dieser Prämie führt zu einer Verteuerung des Kaufpreises um 15.000,00 ... mehr anzeigen €, in diesem Beispiel auf 25.000,00 €. Ohne die Prämie könnte der Investor nur eine Rendite von 200 € erzielen, die Fläche wäre lediglich 10.000,00 € wert. Es kommt jetzt auf den Standpunkt an. Wenn ich Land verkaufen will, finde ich die Prämie toll, wenn ich meinen Betrieb durch Zukauf zukunftssicher machen will, dann ist es besser, wenn die Flächenprämie verschwindet. weniger anzeigen
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von Heinrich Albo
Ziel der Förderung sollte und muss es wieder sein
den Wettbewerbsnachteil den wir aufgrund hoher Auflagen und geringer Betriebsgrößen haben auszugleichen ! Das Ziel wird heute schon verfehlt. 1.Weil nach neuesten Berechnungen die schon bestehenden Auflagen min. 50 €/ha mehr Kosten als durch die Prämien ausgeglichen wird. 2.Weil ... mehr anzeigen Gelder von der ersten Säule in die zweite geschoben wurden. 3.Weil immer mehr für Verwaltung , Bürokratie und Kontrollen verwendet wird. Wenn zusätzliche Leistungen erbracht werden sollen (Naturschutz) dann müssen diese auch zusätzlich bezahlt werden.Sie müssen in jedem Fall für den Landwirt FREIWILLIG sein da nur so sichergestellt werden kann das sie auch entschädigt wird. Eine lineare Umschichtung von Großbetrieben hin zu den kleineren wäre dennoch wünschenswert,Aber nur in dem Maße wie die Großen geringere Bewirtschaftungs/Festkosten je ha haben.Eine Aufteilung der Großbetriebe darf trotzdem keinen Sinn machen. weniger anzeigen
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von Manuela Grammann-Gebken
Den
ganzen Schwachsinn sofort einstellen. Wir Landwirte werden immer die Verlierer sein.
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von Thorsten Schäfer
Klare Punkte sind nicht benannt.
Und "die ersten Hektare" in einer Zeit, wo sich Jungbauern in größerem Maß zusammenschließen, um überhaupt noch wirtschaften zu können als zusammengeschlossene Familienbetriebe? Sollen diese gemeinschaftlichen Familienbetriebe, die eine Zukunft in der Gemeinsamkeit sehen, schlechter ... mehr anzeigen wegkommen? Die deutsche Politik ist zu langsam für die Realität, so kann man natürlich auch gemeinschaftliche Familienhöfe kapuut machen. Das Greenning zeigt sich nicht erst seit 2018 als Irrweg, der eigentlich nur Probleme schafft. Warum fordert eigentlich niemand mehr eine wissenschaftlich basierte Landwirtschaft in der EU? weniger anzeigen
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von Wilhelm Grimm
Offesive Nachhaltigkeit oder offensive Geschwätzigkeit ?
Ich kann damit noch nicht viel anfangen. Miteinander geredet haben schon viele, das ist auch gut so. Die täglichen Hetzkampagnen sind dagegen immer dreister und verletzender geworden. Damit ist jetzt Schluss ?
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