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GAP: Bemerkenswerter Konsens zwischen Landwirten und Umweltverbänden in NRW

In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben Landwirtschafts-, Bio- und Umweltverbände eine gemeinsame Position zur EU-Agrarreform ab 2020 geschmiedet. Es könnte eine Blaupause für eine Einigung auf Bundesebene sein. NRW-Agrarministerin Ursula Heinen-Esser will die Punkte in die Bund-Länder Verhandlungen einbringen.

Lesezeit: 3 Minuten

In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben Landwirtschafts-, Bio- und Umweltverbände eine gemeinsame Position zur EU-Agrarreform ab 2020 geschmiedet. Es könnte eine Blaupause für eine Einigung auf Bundesebene sein. NRW-Agrarministerin Ursula Heinen-Esser will die Punkte in die Bund-Länder Verhandlungen einbringen.


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Ein recht detailliertes und auch über die üblichen Floskeln hinausgehendes Kompromisspapier haben die Landwirtschafts-, Bio- und Umweltverbände aus NRW zur Reform der Agrarzahlungen ab 2021 geschafft. Es wagt sich weg von der bisher vorherrschenden Polarisierung zwischen pauschalen Direktzahlungen und freiwilligen Umweltmaßnahmen. Erstmals konzentrieren sich die oft verschieden denkenden Verbände gemeinsam auf die Ausgestaltung einer mehr auf Ziele ausgerichteten Agrarförderung. Die Verbände schlagen damit eine erste Brücke zwischen den bisher sehr weit gestreuten Forderungen der verschiedenen Landwirtschafts- und Umweltgruppen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).


Heinen-Esser hat moderiert


Moderiert und angestoßen hatte den Prozess NRWs Agrarministerin Ursula Heinen-Esser (CDU), die die Verbände zu drei verschiedenen Dialoggesprächen in ihr Ministerium eingeladen hatte. Das gemeinsame Papier ist Ergebnis der Gesprächsformate und wurde zur Agrarministerkonferenz (AMK) Ende vergangener Woche veröffentlicht. Getragen wird der Kompromiss vom Rheinischen und vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (RLV/WLV) sowie von den NRW Landesverbänden der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Landesvereinigung Ökologischer Landbau (LÖV), der Landjugend sowie vom Nabu und vom BUND in NRW.


Umverteilung auf erste Hektare ist "Konsens"


Zur Förderperiode 2020 bis 2027 fordern die Verbände den EU-Agrarhaushalt „zumindest im bisherigen Volumen“ auszustatten. Bemerkenswert ist die Einigung der Verbände darauf, die von der EU-Kommission vorgeschlagene überproportionale Kürzung der zweiten Säule gegenüber der ersten Säule gemeinsam abzulehnen. Als „Konsens“ bezeichnen die Verbände die gemeinsame Unterstützung einer Umverteilungsprämie bezüglich der ersten Hektare. „Offen und im weiteren Diskussionsverlauf auf nationaler Ebene zu klären ist, in welchem Umfang die Prämie je Hektar gewährt werden soll“, heißt es im Kompromisspapier. Außerdem fordern sie die Beibehaltung der Junglandwirteförderung in der gleichen Größenordnung wie bisher in der ersten Säule.


Mindestbudget für Honorierung von Umweltstandards


Die neu von der EU-Kommission vorgeschlagenen Umweltstandards (Eco-Schemes), die in der ersten Säule Cross-Compliance und das Greening ersetzen sollen, sollen in ihrer Schärfe „am bestehenden System“ gemessen werden aber in ihrer Praktikabilität vereinfacht werden, heißt es. „Bei den anzuwendenden Standards darf es innerhalb der EU keinen Wettbewerb nach unten geben“, schreiben die Verbände. Auch künftig soll es „Mindestanteile ökologischer Vorrangflächen“ geben. Wichtig ist allen beteiligten Verbänden, dass die „Eco-Schemes eine angemessene Honorierung“ beinhalten, dafür müsse EU-weit ein verbindliches Mindestbudget der ersten Säule festgeschrieben werden. Den Landwirten sollte zur Umsetzung der Umweltmaßnahmen ein „möglichst umfangreicher Katalog an Maßnahmen zur Auswahl stehen, die insbesondere den Zielen des Klima-, Wasser- und Naturschutzes dienen“. Auch Tierwohlleistungen sollen über diesen Weg honoriert werden können und in die Eco-Schemes aufgenommen werden, schlagen die Verbände vor.


Höherer Stellenwert für Tierwohlmaßnahmen


Den Ökolandbau als eigenen Förderbestandteil wollen die Verbände weiter in der Zweiten Säule angesiedelt sehen. Für die freiwilligen Umweltmaßnahmen in der Zweiten Säule solle das EU-Recht jedoch künftig Anreizkomponenten zulassen. Auch in der Zweiten Säule sollen Tierwohlmaßnahmen einen höheren Stellenwert bekommen. Die Verbände sprechen von „Innovationen im Hinblick auf den Stall der Zukunft“, die höher gefördert werden sollen. Außerdem soll laut den Verbänden die Mittel für den Vertragsnaturschutz ausgeweitet werden.


 

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