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Bayern

Nach Beschluss: Kaniber fordert schnelle Umsetzung der Agrarreform

Bayerns Landwirtschaftsministerin Kaniber freut sich über die Zustimmung des EU-Parlaments zur künftigen GAP. Gleichzeitig mahnt sie die Berliner Kollegen zu schnellem Handeln.

Lesezeit: 3 Minuten

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber begrüßt die Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Gemeinsamen EU-Agrarpolitik ab 2023: „Nach sehr langem Ringen haben unsere Bäuerinnen und Bauern endlich Klarheit aus Brüssel für die nächsten Jahre.“ Nun sei der Bund an der Reihe und müsse schleunigst die nationale Umsetzung konkret auf den Weg bringen – noch in diesem Jahr und so, wie sich Bund und Länder bereits geeinigt haben.

Die nationalen Strategiepläne müssen bis zum Ende des Jahres in Brüssel vorgelegt werden. Jede weitere Verzögerung würde laut Kaniber die Planungssicherheit verzögern und damit letztlich auf dem Rücken der Bauern und Bäuerinnen ausgetragen werden. Nach der Zustimmung des EU-Parlaments werden die Agrarminister der einzelnen Mitgliedstaaten Anfang Dezember die Entscheidung bestätigen.

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Kritik an Grünen, Sozialdemokraten und Linken

Die Ministerin kritisierte das Abstimmungsverhalten einzelner Parteien im EU-Parlament: „Es ist desaströs, dass die Grünen wie auch Teile der Sozialdemokraten und der Linken die Zustimmung zu dieser weitreichenden Reform verweigern und anstelle konstruktiver Zusammenarbeit nur auf Blockade setzen.“ Das hätten die Landwirte der Ministerin zufolge nicht verdient. Alle, die dagegen gestimmt haben, hält sie für realitätsfremd und rückwärtsgewandt. Denn sie hätten – entgegen ihren Verlautbarungen – für den Erhalt des Status quo und nicht für eine zukunftsorientierte Agrarpolitik votiert.

Bayerische Betriebe profitieren mehrfach

Die landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern werden nach Angaben der Ministerin bei den Direktzahlungen der sogenannten ersten Säule von der Umverteilungsprämie auf die ersten Hektare, von der Junglandwirte-Prämie und von neuen Fördertatbeständen wie der Einführung einer Mehrgefahrenversicherung profitieren. Gleichzeitig sei mit den Öko-Regelungen eine deutliche Ökologisierung der gesamten Agrarpolitik verbunden. Ziel sei es dabei, im Sinne des Bayerischen Weges in der Agrarpolitik, über die Programme der Ländlichen Entwicklung bewährte und neue Maßnahmen passgenau für alle Betriebsgrößen anbieten zu können.

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Bundeskabinett stimmt nationaler Verordnung zu

In seiner Sitzung am Mittwoch hat auch das Bundeskabinett den von Bundesagrarministerin Julia Klöckner vorgelegten Verordnungen zur nationalen Umsetzung der Agrarreform zugestimmt. Die beiden Verordnungen – GAP-Direktzahlungen-Verordnung und GAP-Konditionalitäten-Verordnung – enthalten nun ergänzende Regelungen, die notwendig sind für den nationalen GAP-Strategieplan.

Durch den Kabinettsbeschluss ist nun eine Verabschiedung der Verordnungen am 17. Dezember 2021 im Bundesrat möglich. Das ist Voraussetzung dafür, den Strategieplan der Europäischen Kommission fristgerecht zum 1. Januar 2022 zur Genehmigung vorzulegen.

Wesentliche Inhalte der GAP-Direktzahlungen-Verordnung

  • Verpflichtungen und Prämienhöhen für Öko-Regelungen.
  • Wichtige Begriffsbestimmungen und Definitionen, beispielsweise landwirtschaftliche Tätigkeit, förderfähige Fläche oder aktiver Betriebsinhaber. Neu ist etwa, dass Agroforstsysteme künftig bei den förderfähigen Flächen berücksichtigt werden können.
  • Bestimmungen für die gekoppelten Zahlungen für Schafe, Ziegen und Mutterkühe – hier ist insbesondere die Möglichkeit zum Weidegang eine Voraussetzung für die Zahlung.

Wesentliche Inhalte der GAP-Konditionalitäten-Verordnung

  • Einzelheiten zu Abstandsregelungen zu Gewässern: In einem Abstand von drei Metern zu Gewässern dürfen weder Düngemittel, noch Pflanzenschutzmittel oder Biozide ausgebracht werden; ausgenommen hiervon sind Gewässer von untergeordneter Bedeutung.

  • Vier Prozent der Ackerflächen sind als nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente vorzuhalten; ausgenommen von der Verpflichtung sind Betriebe mit höchstens zehn Hektar Ackerflächen sowie Betriebe mit hohem Grünland- oder Dauergrünlandanteil.

  • Zum Schutz von Feuchtgebieten und Mooren werden auf landwirtschaftlichen Flächen in solchen Gebieten Bewirtschaftungsauflagen, wie zum Beispiel ein Pflugverbot von Dauergrünland, erlassen.

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