Die EU-Mitgliedstaaten haben im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) ihren Willen bekräftigt, die Einigung des Trilogs aus EU-Kommission, Rat und Europaparlament zu Vereinfachungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) durch eine Trennung des Agrarteils von anderen Politikfeldern zügig umzusetzen.
Laut der Einigung wäre die noch ausstehende Ratifizierung des Agrarteils der sogenannten Omnibusverordnung durch die Kommission sowie das Europaparlament bis zum 1. Januar 2018 möglich. Diese Entscheidung war notwendig geworden, da man bei anderen Themenbereichen noch hinterherhinkt.
EU-Agrarkommissar Phil Hogan hatte gegenüber dem Agrarrat schon im April in Luxemburg aufs Tempo gedrückt. Nachdem die EU-Institutionen die Änderungen zur GAP final ratifiziert haben, liegt es an den Mitgliedstaaten, diese im nationalen Recht zu verankern. Konkret geht es dabei unter anderem darum, dass der Anbau des Chinaschilfs Miscanthus, der Durchwachsenen Silphie und von Honigpflanzen auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zukünftig erlaubt wird. Zudem wird für Eiweißpflanzen der ÖVF-Gewichtungsfaktor von 0,7 auf 1,0 und für Kurzumtriebsplantagen (KUP) von 0,3 auf 0,5 angehoben. Auch die Definition „aktiver Landwirt“ soll deutlich vereinfacht werden.
Erheblich verbessert wurden die Bedingungen für die Zusatzprämie für Junglandwirte. Diese haben jetzt Anspruch auf eine Zahlung über volle fünf Jahre. Die Trilog-Teilnehmer einigten sich außerdem darauf, die Bildung landwirtschaftlicher Erzeugerorganisationen zu erleichtern. Dazu sollen die Wettbewerbsregeln weniger streng ausgelegt werden als in anderen Wirtschaftsbereichen. Ferner ist eine Stärkung der Instrumente zur Einkommensstabilisierung unter anderem für unvorhergesehene Wetterereignisse und Marktvolatilitäten vorgesehen.