Zurückhaltend beurteilt der Geschäftsführer vom Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), Karl-Heinz Goetz, die Wirkungen der ab 2014 beschlossenen Änderungen im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP).
Während die Basisförderung in der Rinder- und Milchviehhaltung aller Voraussicht nach Akzeptanz finden werde und die Premiumförderung zumindest in Grünlandregionen mit Weidehaltung interessant sei, seien die Änderungen für die Schweine- und Geflügelhalter deutlich weniger attraktiv, sagte Goetz. Seiner Einschätzung nach kann sich die Basisförderung in der Veredlung zwar im Einzelfall rechnen; die Premiumförderung werde hier jedoch nur in sehr wenigen Fällen zum Tragen kommen.
Der BLG-Geschäftsführer verweist auf fehlende technische Voraussetzungen, um den Anforderungen gerecht zu werden, sowie ungeklärte Fragen im Hinblick auf bauliche Auswirkungen. Zweifel äußerte Goetz, ob zusätzliche pauschale Vorgaben für die Mindeststallfläche je Tier dem Tierwohl dienen. Diese Anforderungen könnten dazu führen, „dass einige Stallinvestitionen und Modernisierungen nicht oder nur verzögert durchgeführt werden.“
Nach Einschätzung von Goetz verlangen die künftigen Fördervoraussetzungen intensive Beratung und fachkundige Betreuung. Kritisch beurteilt er daher die vom zuständigen Planungsausschuss (PLANAK) für den neuen Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) beschlossene Reduzierung der Betreuergebühren um durchschnittlich mehr als 25 %. Dies werde sich auf die Betreuertätigkeit der Landgesellschaften auswirken, weil ein Teil der Verfahren nicht mehr kostendeckend betreut werden könne. (AgE)