Die Unternehmen der Geflügelschlachtung und der Geflügelfleischzerlegung begrüßen ausdrücklich die Vereinbarung eines tariflichen Mindestlohns. Wie der Fachverband ZDG mitteilt, wollen die Geflügelfleischunternehmen zeitnah in Verhandlungen mit der Gewerkschaft NGG hinsichtlich eines Tarifvertrages zur Vereinbarung eines tariflichen Mindestlohns eintreten.
Dieser Tarifvertrag soll über das Arbeitnehmerentsendegesetz allgemeinverbindlich erklärt werden und so verbindlich für alle Unternehmen der Geflügelschlachtung und -zerlegung gelten. Dies würde dann alle Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Werkvertrages oder der Leiharbeit in deutschen Betrieben arbeiten, betreffen, heißt es.
Tarifträger der Tarifgemeinschaft sollen die Arbeitgeberverbände der Ernährungsindustrie sein. Um hier die notwendige Vertretungsbefugnis zu haben, erklärten maßgebliche Unternehmen der Geflügelschlachtung und -zerlegung sich am Freitag dazu bereit, Gespräche mit den Arbeitgeberverbänden zum Erwerb einer Mitgliedschaft zu führen. In der Tarifkommission sollen Vertreter der Geflügelfleischwirtschaft mitarbeiten. (ad)
Hintergrund:
Niedersachsen will Schlachthofförderung an Mindestlohn knüpfen (26.8.2013)