Im Ergebnis der eingeleiteten weitergehenden Untersuchungen wurde am Samstag die Geflügelpest im Landkreis Görlitz amtlich festgestellt. Das Geflügel des betroffenen Bestandes wurde getötet. Das hat das sächische Agrarministerium mitgeteilt. Die Geflügelhaltungen unterliegen absofort im Sperrbezirk (3-km-Radius) und im Beobachtungsgebiet (10-km-Radius) besonderen Restriktionen. In allen Beständen des Sperrbezirks erfolgt eine klinische Untersuchung des Geflügels. Treten bei Hausgeflügel und Wildvögeln gesundheitliche Auffälligkeiten auf, sind sie dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Görlitz zur Abklärung unverzüglich anzuzeigen, heißt es in der Verfügung.
H5N1: 1 400 Tiere werden gekeult (10.10.08) Verdacht auf H5N1 in Nutzgeflügelbestand(9.10.08)