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Geflügelwirtschaft will Schnabelkürzen bei Hennen abschaffen

Am Montag ist die Vereinbarung in Kraft getreten, aus dem routinemäßigen Schnabelkürzen bei Legehennen auszusteigen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und die Geflügelwirtschaft haben im letzten Jahr vereinbart, dass ab dem 1. August 2016 keine Schnäbel mehr von Legehennenküken gekürzt und ab dem 1.

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Am Montag ist die Vereinbarung in Kraft getreten, aus dem routinemäßigen Schnabelkürzen bei Legehennen auszusteigen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und die Geflügelwirtschaft haben im letzten Jahr vereinbart, dass ab dem 1. August 2016 keine Schnäbel mehr von Legehennenküken gekürzt und ab dem 1. Januar 2017 auf die Einstallung von schnabelgekürzten Junghennen verzichtet werden wird.


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Die Tierschutzstiftung Vier Pfoten begrüßt diese Entwicklung, fordert regelmäßige Kontrollen und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung.


Unterzeichner der freiwilligen Vereinbarung sind der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V., der Bundesverband Deutsches Ei e.V. sowie der Verband Deutscher Putenerzeuger e.V.


„Wir fordern seit Jahren die Einhaltung des Tierschutzgesetzes, welches das routinemäßige Schnabelkürzen ohne Ausnahmegenehmigung ohnehin schon verbietet", sagt Denise Schmidt von Vier Pfoten. "Wünschenswert wäre eine gesetzliche Regelung gewesen, die besagt, dass von den Behörden keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt werden. Trotzdem begrüßen wir die positive Entwicklung. Damit bleibt etwa 40 Millionen Hühnern in Deutschland das äußerst schmerzhafte Kürzen der Schnabelspitze erspart. Fraglich bleibt jedoch, wie diese freiwilligen Vereinbarungen kontrolliert bzw. sanktioniert werden“, so die Tierschützerin.


In der freiwilligen Vereinbarung wurde ebenso ein Ende des Schnabelkürzens für Puten ab 2019 anberaumt, jedoch soll dies von Forschungsergebnissen abhängig gemacht werden. Entscheidend sind hier immer die Haltungsbedingungen der Tiere. Die Besatzdichten müssten deutlich verringert und den Tieren Rückzugsmöglichkeiten und  jederzeit ausreichend geeignetes Beschäftigungsmaterial zur Verfügung gestellt werden, erklärt die Stiftung weiter. Dies sei notwendig, um zu verhindern, dass sich die Tiere mit intakten Schnäbeln gegenseitig verletzen. Die derzeit gültigen Vorgaben zur Haltung von Jung- und Legehennen sowie die bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen bieten hier noch keine ausreichenden Voraussetzungen.

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