Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Gehörschutz: Bayern erlaubt Schalldämpfer bei der Jagd

Seit vielen Jahren beschäftigt sich der Bayerische Jagdverband e.V. (BJV) in seinen Gremien und auf Landesjägertagen mit dem Thema der Schallreduzierung auf der Jagd aus medizinischen Gründen. Schon auf dem Landesjägertag 2013 in Memmingen war dies ein zentrales Thema des BJV-Schießausschusses.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit vielen Jahren beschäftigt sich der Bayerische Jagdverband e.V. (BJV) in seinen Gremien und auf Landesjägertagen mit dem Thema der Schallreduzierung auf der Jagd aus medizinischen Gründen. Schon auf dem Landesjägertag 2013 in Memmingen war dies ein zentrales Thema des BJV-Schießausschusses.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren und das Bayerische Staatsministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten haben nun die behördlichen Hindernisse ausgeräumt und so den Weg für Genehmigungen frei gemacht. BJV Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke: „Hiervon profitiert vor allem die Gesundheit unserer Jäger, aber auch die unserer Jagdhunde.“

 

Ab sofort sind in Bayern Schalldämpfer für die Jagdausübung bei Langwaffen aus Gründen des Gesundheitsschutzes genehmigungsfähig. Unabhängig davon, ob eine Vorschädigung des Gehörs des Antragsstellers vorliegt, oder nicht.


In einem Schreiben an die Kreisverwaltungen macht das Bayerische Innenministerium deutlich, dass aus kriminaltechnischer Sicht keine Gründe vorliegen, die gegen eine Verwendung sprechen würden. Das ergab eine Bewertung des Bundeskriminalamtes (BKA). Es sei davon auszugehen, „dass auch mit einer stärkeren Verfügbarkeit keine negativen Begleiterscheinungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einhergehen“.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten schreibt hierzu weiter: „Durch den Schussknall bei der Jagdausübung können gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Hörvermögen ausgelöst werden. Gehörschutz am Ohr ist nicht für alle Jäger und Jagdarten geeignet. Außerdem wird dadurch das Problem der Umweltbelastungen (Treiber, Hundeführer, Hunde, Anwohner, Erholungsverkehr etc.) nicht reduziert.


Mit der Verwendung von Schalldämpfern wird die gesundheitliche Gefährdung, die bei der Abgabe eines Schusses entsteht, verringert. Der Schussknall wird hierbei nicht völlig, aber um 20 bis 30 Dezibel verringert. Durch diese Reduzierung wird eine für den Gesundheitsschutz entscheidende Lärmschwelle unterschritten. Im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung der jagd- und waffenrechtlichen Bestimmungen werden ab sofort Anträge von Jägern aus Gründen des Gesundheitsschutzes genehmigt.“

 

Der Weg der Genehmigung läuft über die zuständigen Waffenbehörden in Kreisverwaltungen und Landratsämtern.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.