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Zuckerrübenprämie

Gekoppelte Prämie: Pfeifer & Langen Polen widerspricht deutscher Zuckerwirtschaft

Die polnische Tochter des Kölner Lebensmittelkonzerns wehrt sich gegen eine Beschwerde der deutschen Zuckerwirtschaft. Die hatte bei der EU-Kommission gekoppelte Anbauprämien moniert.

Lesezeit: 2 Minuten

Ende März hat die deutsche Zuckerwirtschaft ihrem Ärger über gekoppelte Prämien in einigen EU-Mitgliedstaaten Luft gemacht. Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) hatte bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die in elf Mitgliedstaaten übliche Zahlung gekoppelter Prämien für den Anbau von Zuckerrüben eingereicht.

P&L-Polen wehrt sich

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Das stößt bei der polnischen Tochter des deutschen Zuckerherstellers Pfeifer & Langen (P&L) auf Widerspruch. Nach Ansicht von Pfeifer & Langen Polska beruht diese Beschwerde auf einem „Missverständnis“. Dem Unternehmen zufolge waren gekoppelte Zahlungen im Rübenanbau der EU seit jeher ein wichtiger Bestandteil der Agrarförderung. Sie seien in diesem Zusammenhang auch nicht als „wettbewerbsverzerrend“ angesehen worden. Der deutsche Mutterkonzern beteiligte sich hingegen als Mitglied der WVZ an der EU-Beschwerde.

Osteuropa stärker von Liberalisierung getroffen

Laut der polnischen P&L-Tochter vernachlässigt die WVZ die unterschiedlichen Ausgangspositionen der Rübenbauern in den östlichen EU-Mitgliedsländern. Diese seien stärker vom Ende der Zuckermarktordnung 2017 und der Liberalisierung getroffen worden als ihre deutschen oder französischen Kollegen, die darüber hinaus von besseren agronomischen Voraussetzungen für den Anbau von Zuckerrüben profitierten.

Anbauprämien wichtig, um Erzeugung zu erhalten

Gekoppelte Prämien seien deshalb ein wichtiger Faktor, die Zuckererzeugung in diesen Ländern zu erhalten, so Pfeifer & Langen Polska. Dieser Argumentation dürfte die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker aber kaum folgen. Sie hatte ihre Beschwerde unter anderem damit begründet, dass derartige Prämien nach geltendem europäischem Beihilferecht nur in Ausnahmefällen gewährt werden dürften. In vielen Mitgliedstaaten seien sie aber längst die Regel. Zudem hatte sich die WVZ auf eine Studie der Universität Wageningen berufen, laut der diese Zahlungen zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen. Dies widerspreche auch dem eigentlichen Ziel der Zuckermarktreform, nämlich einer Marktbereinigung und Stärkung der effizientesten Standorte.

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