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Forderungen an die Politik

Genossenschaftsverband will Gleichstellung von Einzel- und Mehrfamilienbetrieben

Für den Genossenschaftsverband ist die Anerkennung des Mitunternehmerstatus von Genossenschaftsmitgliedern und eine Gleichbehandlung bei der Förderung sehr wichtig.

Lesezeit: 3 Minuten

Der „Genossenschaftsverband - Verband der Regionen“ hat die Bedeutung von Agrargenossenschaften für die ländlichen Räume betont und seine Forderung nach einer Gleichbehandlung der Mehrfamilienbetriebe im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bekräftigt. Zugleich erteilte der Verband einer pauschalen Kappung erneut eine klare Absage.

„Unsere Agrargenossenschaften sind moderne Unternehmen und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Ostdeutschland“, betonte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Ralf Barkey, in Berlin. Im Rahmen der GAP-Reform müssten deshalb die Weichen so gestellt werden, dass diese Zusammenschlüsse von Landwirten und Bauernfamilien ihre Rolle für die Wertschöpfung und das gesellschaftliche Leben auf dem Land auch weiterhin entfalten könnten.

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Von wesentlicher Bedeutung sind dabei für den Genossenschaftsverband die Anerkennung des Mitunternehmerstatus von Genossenschaftsmitgliedern und eine Gleichbehandlung bei der Förderung, insbesondere bei den Beihilfen für die ersten Hektare sowie bei der Kappung und Degression von Fördermitteln. Der Verband sieht sich durch Ansätze in Frankreich und Italien bestätigt, wo ähnliche Organisationen längst als Zusammenschlüsse von Einzelunternehmen behandelt würden.

Verwerfungen drohen

Laut Barkey hat auch die Bundesregierung die Agrargenossenschaften bereits als Gruppe von Einzelbetrieben behandelt, und zwar bei den Dürrehilfen im vergangenen Jahr. Nach seinem Verständnis kann es daher nicht angehen, dass die Zusammenschlüsse im Schadensfall die finanziellen Verhältnisse jedes Mitglieds aufschlüsseln müssten, bei der Agrarförderung aber nicht in gleicher Weise verfahren werde.

Bei einem durchschnittlichen Fördervolumen von etwa 450.000 Euro pro Jahr drohten im Falle einer Kappung und ohne Anerkennung des Mitunternehmerstatus erhebliche wirtschaftliche Verwerfungen, warnte der Vorstandschef. „Der Gesetzgeber täte daher gut daran, die Ideen des Landwirtschaftsausschusses des Europaparlaments von Anfang April aufzugreifen und zu konkretisieren“, erklärte Barkey. Der Ausschuss habe sich zwar grundsätzlich für eine Obergrenze von 100.000 Euro bei den landwirtschaftlichen Direktzahlungen ausgesprochen. Gleichzeitig solle aber die Hälfte der Lohnkosten der Betriebe angerechnet und auf eine Kappung gänzlich verzichtet werden, wenn mindestens 10 % des Prämienvolumens auf die ersten Hektare umverteilt werde.

Aufgeheizte Debatte um die Landwirtschaft

Zu der Unsicherheit über den politischen Rahmen, in dem die Agrargenossenschaften wirtschaften müssen, kommt aktuell laut Barkey eine emotionale, teilweise aufgeheizte und unversöhnliche gesellschaftliche Diskussion hinzu. Der Anspruch an die Nahrungsmittelqualität, Kontrollintensität sowie an die Transparenz in der Erzeugung in Deutschland hat nach seiner Auffassung immens zugenommen.

Der Vorstandsvorsitzende stellte aber in dem Zusammenhang klar, dass maximale Standards und niedrigste Preise nicht zusammengehen. „Wenn wir eine heimische Erzeugung mit hohen Standards wollen, müssen wir auch bereit sein, dafür an der Ladentheke zu zahlen“, unterstrich Barkey.

Das von der Bundesregierung in der Woche zuvor beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 ist nach seiner Einschätzung gerade im Bereich „Landwirtschaft“ ziemlich vage geblieben. Als positiv wertete es Barkey, dass Forderungen nach einer Einschränkung der Tierhaltung im Klimakabinett kein Gehör fanden. Insgesamt gehen ihm jedoch punktuelle Maßnahmen zur Treibhausgaseinsparung in der Agrarwirtschaft zu kurz. Es fehle im Zusammenhang mit dem Klimaschutzprogramm eine Diskussion darüber, wie eine gesellschaftlich akzeptierte Landwirtschaft beispielsweise in zehn Jahren aussehen müsse.

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