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Gentechnik-Kennzeichnung für Honig abgelehnt

Die Grünen sind mit ihrer Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, gescheitert. Der Agrarausschuss lehnte einen entsprechenden Antrag der Fraktion am Mittwochmorgen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD ab. Die Fraktion Die Linke unterstützte den Antrag.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Grünen sind mit ihrer Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, gescheitert. Der Agrarausschuss lehnte einen entsprechenden Antrag der Fraktion am Mittwochmorgen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD ab. Die Fraktion Die Linke unterstützte den Antrag.

 

Die Grünen kritisierten, dass die Europäische Kommission am 21. September 2012 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der sogenannten Honigrichtlinie vorgelegt habe, der im Ergebnis Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen als natürlichen Bestandteil von Honig einstufen würde. Dadurch sei eine Kennzeichnung von Honig, der Pollen zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen enthält, nicht mehr erforderlich und würde von Verbrauchern nicht erkannt werden. Die Fraktion bemängelte, dass zum Beispiel sortenreiner Rapshonig, der vollständig auf Grundlage von gentechnisch verändertem Raps erzeugt wurde und damit fast ausschließlich dessen Pollen enthält, nicht entsprechend deklariert werden müsste.

 

Deshalb fordern die Grünen die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission über die geplante Änderung der Honigrichtlinie dafür einzusetzen, dass die Kennzeichnungspflicht entsprechend dem Honig-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umgesetzt wird. Danach sei Honig, der Pollen zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen enthalte, als genetisch verändert zu kennzeichnen.

 

Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion verfehlte der Antrag in wesentlichen Detailfragen sein Ziel. „Denn Pollen sind ein natürlicher Bestandteil des Honigs“, hieß es. Bienen würden Pollen in den Honig eintragen. „Der Imker kann das nicht beeinflussen.“ Aus diesem Grund sei es unzutreffend, Pollen als Zutat deklarieren zu wollen. Zudem würde der Anteil von Pollen im Honig generell unter dem Grenzwert kennzeichnungspflichtiger Bestandteile liegen. „Alles darunter muss nicht gekennzeichnet werden.“ Der Antrag laufe deshalb ins Leere.

 

Die SPD-Fraktion trat zwar für eine Angabe gentechnisch veränderter Pollen als Zutat ein, widersprach aber der Forderung nach erneuten Verhandlungen über das Thema auf EU-Ebene, weil die Trilogverhandlungen darüber abgeschlossen seien. „Die Mehrheit der EU-Parlamentarier und Mitgliedstaaten hat sich anders positioniert“, hieß es aus der Fraktion. Die Linke forderte, dass die Politik die Debatte zum Anlass nehmen sollte, andere Kennzeichnungsregeln zu finden. Im Interesse der Verbraucher sollte der Intention des EuGH-Urteils gefolgt werden.

 

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