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Gerangel um Stoffstrombilanzverordnung

Der von den Koalitionsfraktionen erzielte Kompromiss zur Einführung einer betrieblichen Stoffstrombilanz stößt bei den grünen Länderagrarministern auf Kritik. In einem Schreiben an Minister Christian Schmidt bezeichneten sechs Länderagrarminister die Verordnung in der vorliegenden Fassung als nicht zustimmungsfähig.

Lesezeit: 3 Minuten

Der von den Koalitionsfraktionen erzielte Kompromiss zur Einführung einer betrieblichen Stoffstrombilanz stößt bei den grünen Länderagrarministern auf Kritik. In einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt bezeichneten sechs Länderagrarminister die Verordnung in der vorliegenden Fassung als nicht zustimmungsfähig.


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Der Deutsche Bauernverband (DBV) wies deren Vorwurf zurück, mit der Stoffstrombilanzverordnung könnten sich Betriebe ihre Bilanzen „schön rechnen“. Dies gehe „komplett an der Realität vorbei“. Der DBV äußerte sich allerdings ebenfalls kritisch zur Verordnung und warnte erneut vor zusätzlichem bürokratischen Lasten für die Betriebe. Offen sei zudem, ob die Regelungen über einzelne Vorgaben der novellierten Düngeverordnung hinausgingen.


Vertreter aller Bundestagsfraktionen hatten in der Debatte in der vorletzten Woche einen zu erwartenden hohen Verwaltungsaufwand für die Betriebe eingeräumt. Die agrarpolitischen Sprecher von Union und SPD, Franz-Josef Holzenkamp und Dr. Wilhelm Priesmeier, zeigten sich in ihren letzten Reden im Parlament insgesamt zufrieden mit dem erreichten Kompromiss. Während Holzenkamp kein Hehl daraus machte, dass er der Einführung einer obligatorischen Erfassung der Nährstoffzu- und Abfuhren skeptisch gegenüberstehe, betonte Priesmeier die Notwendigkeit, künftig zu weitergehenden Regelungen zu kommen.


Für die Opposition gehen die Vorschriften bereits jetzt nicht weit genug. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Ablehnung der Linksfraktion und der Grünen stimmte der Bundestag der Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb zu. Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach am 22. September über die Vorlage entscheiden.

 

Transparenz und Vergleichbarkeit als Ziel


Laut Holzenkamp stellt die betriebliche Stoffstrombilanz letzten Endes eine Bruttoemissionsbewertung dar, in die alle gasförmigen Emissionen einbezogen würden, die die Pflanzenwurzel nicht erreichten. Der CDU-Politiker betonte den vorläufigen Charakter der Vorschriften zur Bewertung der Bilanz, die zunächst bis Ende 2022 befristet sind. Bereits ein Jahr vorher muss die Bundesregierung eine Evaluierung vorlegen. Es gehe darum, insbesondere die bürokratischen Lasten zu prüfen, die mit der Bilanzierung für die Betriebe verbunden seien.


Nach Überzeugung von Priesmeier schafft die Verordnung Transparenz und Vergleichbarkeit. Mit der Einbeziehung der Emissionen würden Antworten auf die Fragen geliefert, „wie viel wird in die Umwelt freigesetzt und wo bleibt der Eintrag“. Für Priesmeier ist die vorliegende Verordnung gleichwohl nur ein erster Aufschlag. Man habe nur das Notwendige getan, mehr sei leider nicht machbar gewesen. Für die Zeit ab 2023 bedürfe es einer Weiterentwicklung.


Keine Illusionen macht sich der SPD-Politiker über die Anforderungen, die das Düngepaket insgesamt vor allem an die Betriebe in den Veredelungsregionen stellen wird. Dort werde das verschärfte Düngerecht viele Betriebe „an die Grenze ihrer Möglichkeiten“ führen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass einige dabei überfordert würden.

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