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Gericht stoppt Hähnchenmastanlage

Eine fertige Hähnchenmastanlage in Eschelbach (Baden-Württemberg) darf vorerst nicht in Betrieb gehen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden. In Beschluss erhebt das Gericht Zweifel an der landwirtschaftlichen Privilegierung des Vorhabens.

Lesezeit: 1 Minuten

Eine fertige Hähnchenmastanlage in Eschelbach darf vorerst nicht in Betrieb gehen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden. Im Beschluss erhebt das Gericht Zweifel an der landwirtschaftlichen Privilegierung des Vorhabens. Der Investor hat seine Anlage von 50.000 Tiere auf mehr als 140.000 Hühner erweitert.


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In diesem Fall sei "dem Interesse am Schutz des Außenbereichs ein höheres Gewicht beizumessen als den rein wirtschaftlichen Interessen des Investors", berichtet BR24. In dem Beschluss des VGH wird ausgeführt, dass es nicht gesichert sei, dass die geplante Tierhaltung als privilegiert gelten könne. Es sei zweifelhaft, ob der landwirtschaftliche Betrieb über eine ausreichende Futtergrundlage verfüge. Derzeit werde ein Großteil der bewirtschafteten Betriebsfläche für die Substraterzeugung für die Biogasanlage des Betriebs genutzt. Auch sei offen, ob die dauerhafte Verfügbarkeit der gepachteten Flächen gesichert sei. Naturschützer wollten mit einem vorläufigen Baustopp die Inbetriebnahme der Mastanlage verhindern.


Beschluss kam für Landwirt überraschend


Nach Angaben des Betreibers ist der Stall bereits fertiggebaut. Für ihn sei der Beschluss überraschend gekommen. Die Mastanlage kann der Landwirt vorerst nicht in Betrieb nehmen. Das wird sich erst im anstehenden Hauptverfahren klären.

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