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Gericht verschärft Stallbaugenehmigungen in Niedersachsen
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Richtlinien für Baugenehmigungen verschärft. Grund war ein Streitfall um einen Stallneubau. Laut einem Bericht im Weser Kurier haben erste Landkreise bereits reagiert. „Diese Urteile gelten landesweit für Ortslagen, deren Belastung höher liegt als der Grenzwert.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Richtlinien für Baugenehmigungen verschärft. Grund war ein Streitfall um einen Stallneubau. Laut einem Bericht im Weser Kurier haben erste Landkreise bereits reagiert.
„Diese Urteile gelten landesweit für Ortslagen, deren Belastung höher liegt als der Grenzwert. Zwar wird im Einzelfall entschieden, in diesem Fall geht es aber um grundlegende Dinge“, kommentiert Joachim Kmetsch, Fachdienstleiter Bauordnung, die Rechtsprechung des Gerichts.
Früher habe beispielsweise der Landkreis Verden auch dann zusätzliche Stallanlagen genehmigt, wenn die Grenzwerte überschritten wurden. Allerdings nur dann, wenn die Immissionswerte durch den Ausbau sanken, etwa durch den Einbau zusätzlicher Filteranlagen. „Das geht jetzt nicht mehr, wenn wir das Urteil anwenden“, erläutert Kmetsch. „Früher haben wir gedacht, wir tun der Bevölkerung etwas Gutes, weil die Immissionen sinken, und helfen gleichzeitig der Landwirtschaft“.
Richtlinie ist die sogenannte Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). Sie legt fest, dass an nur 15 % der Tage im Jahr gegen die Richtlinie verstoßen werden darf. Das OVG hat mit seinem Urteil entschieden, „dass auch der Umstand, dass die Immissionssituation verbessert wird, keine Rolle spielt, solange die Verbesserung nicht so stark ist, dass die Geruchsgrenzwerte zukünftig eingehalten werden.“
„Das ist eine rote Linie, die wir bei der Genehmigung nicht überschreiten dürfen“, erklärt Kmetsch der Zeitung weiter. Auf der anderen Seite werde durch das Urteil die Innenentwicklung der Gemeinden behindert. „Es kann sein, dass ein Wohnhaus nicht genehmigt wird, weil es in einem Gebiet liegen würde, in dem die Grenzwerte überschritten werden.“ Verzichten auf die Anwendung dieser Richtlinie könne der Bauwillige nicht.
Kreislandwirt Jörn Ehlers sieht das Problem auch darin, dass der einzelne Landwirt „keine Chance mehr habe, positiv etwas zu verändern“, da baurechtlich die Gesamtheit der Ställe und ihre Geruchsimmissionen betrachtet würden. „Da stoßen die Landwirte an ihre Grenzen“, bedauert Ehlers. Es gebe zahlreiche Kinder von Landwirten, die bauen wollten, und auch entsprechende Grundstücke in den Ortskernen seien vielfach vorhanden. „Das wird aber blockiert durch die Verschärfung der Genehmigungspraxis“, erzählt der Kreislandwirt.