Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klimaklage dreier Ökobauern und Greenpeace gegen die Bundesregierung abgewiesen. Eine Berufung gegen das Urteil sei wegen der grundsätzlichen Bedeutung jedoch möglich. Drei Bauernfamilien und Greenpeace hatten die Regierung verklagt, weil Deutschland sein Klimaschutz-Ziel für 2020 verpasst und die Familien sich von den Folgen der Erderhitzung in ihrer Existenz bedroht sehen.
Richter sehen keine rechtsverbindliche Regelung verletzt
Der Richter argumentierte heute, es fehle den Klägern an "Klagebefugnis". Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung: "Der Beschluss der Bundesregierung zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 sei eine politische Absichtserklärung, enthalte aber keine rechtsverbindliche Regelung mit Außenwirkung, auf die sich die Kläger berufen könnten." Die Aufschiebung des Ziels sei zulässig gewesen. Zudem hätten die Kläger nicht ausreichend dargelegt, dass die Maßnahmen der Regierung völlig ungeeignet gewesen seien.
Ökobauern sehen sich wegen dem Klimawandel in ihrer Existenz bedroht
Drei Familien von Öko-Landwirten aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Brandenburg hatten gemeinsam mit Greenpeace geklagt. Sie wollten die Einhaltung der Ziele für 2020 durchsetzen – an erster Stelle eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 40 Prozent zu 1990. Die Folgen des Klimawandels bedrohten die Existenz der Landwirte, hieß es in der Klageschrift. Die Bundesregierung hingegen stufte die Klage als unzulässig ein.
BMU sieht im Urteil kein Rückschlag für Klimaschutz
Das Bundesumweltministerium (BMU) sieht im Zurückweisen einer Klage gegen die Politik der Bundesregierung keinen Rückschlag für den Klimaschutz. "Es wurden heute Rechtsfragen geklärt, keine politischen Fragen", erklärte ein Sprecher des Ministeriums am Donnerstag. "Die Kläger und uns eint dasselbe Ziel: eine Klimapolitik, mit der Deutschland seine Klimaziele wieder erreicht", zitiert ihn die Deutsche Presseagentur (dpa). Daran arbeite die Bundesregierung.