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Parkinson könnte als Berufskrankheit anerkannt werden

Pflanzenschutzmittel können angeblich Parkinson auslösen, weshalb die Bundesregierung prüfen lässt, dies als Berufskrankheit anzuerkennen.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ des Bundesarbeitsministeriums prüft derzeit, ob Pflanzenschutzmittel die Parkinson-Krankheit auslösen können. Sollte dies der Fall sein, könnte sie als Berufskrankheit der Landwirte anerkannt werden. Die Experten sollen bereits einige Stoffe und Stoffkombinationen identifiziert haben, die den Verdacht nähren, ist zu hören. Welche das sind, ist aber noch nicht öffentlich.

Auf Nachfrage von top agrar online bestätigte das Bundesarbeitsministerium, dass der ärztliche Sachverständigenbeirat untersucht, ob der berufliche Umgang mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) Parkinson auslösen kann. In seiner letzten Sitzung am 6. Juni 2019 habe er einen Beschluss über die generelle Eignung bestimmter Stoffe und Stoffgruppen aus dem Bereich der PSM zur Verursachung des Morbus Parkinson getroffen.

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Als nächster Schritt werde unter Beteiligung neurologischer Fachmediziner die medizinisch-wissenschaftliche Beschreibung des Krankheitsbildes erarbeitet. Die Beratungen sollen in der Sitzung des Sachverständigenbeirats im Dezember 2019 fortgesetzt werden. "Mit dem Beschluss vom 6. Juni 2019 ist nur der erste Prüfungsschritt für eine neue Berufskrankheit, die sog. „generelle Geeignetheit“, festgestellt worden. Hierbei handelt es sich um die positive Feststellung, dass nach medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen bestimmte Stoffe/Stoffgruppen aus dem Bereich der Pestizide potentiell geeignet sind, Morbus Parkinson zu verursachen. Dieser Teil der Prüfung wird durch die Erarbeitung der medizinischen Beschreibung des Krankheitsbildes abgeschlossen werden", sagte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums gegenüber top agrar.

Zur Anerkennung als Berufskrankheit sei aber noch eine zweite Voraussetzung erforderlich, die sog. „gruppentypische Risikoerhöhung“. Hierbei handelt es sich um die Prüfung, ob Personen, die den schädigenden Einwirkungen ausgesetzt waren, ein erheblich höheres Erkrankungsrisiko gegenüber der Allgemeinbevölkerung haben. Dieses Erkrankungsrisiko muss sich in epidemiologischen Studien gezeigt und sich insbesondere in entsprechenden Dosis-Wirkungs-Beziehungen niedergeschlagen haben, heißt es aus Berlin.

Die Voraussetzung der gruppentypischen Risikoerhöhung dient der Abgrenzung zwischen beruflich und außerberuflich erworbenen Erkrankungen. Ihm kommt bei Krankheiten wie dem Morbus Parkinson besonders hohe Bedeutung zu, da die Ursachen dieser Krankheit allgemein medizinisch noch weitgehend ungeklärt sind und eine Vielzahl von Menschen auch ohne Pestizidbelastung erkranken. Es sind deshalb aus den Studien Kriterien zu entwickeln, die eine entsprechende Abgrenzung der beruflich betroffenen Personengruppen begründen, so die Sprechin.

Die Beratungen im Sachverständigenbeirat seien daher noch nicht abgeschlossen, sondern würden mit der Prüfung der gruppentypische Risikoerhöhung fortgesetzt. Aufgrund der hohen wissenschaftlichen Anforderungen müsse man noch von einem längeren mehrjährigen Beratungszeitraum ausgehen.

Heutiger Arbeitsschutz nicht mit damals zu vergleichen

Dr. Matthias Heyder, bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen u.a. für den Arbeitsschutz zuständig, bestätigte im Gespräch mit top agrar online, dass die Politik das Thema Parkinson schon länger auf dem Schirm hat; insbesondere da Frankreich dies bereits 2012 als Berufskrankheit bei Landwirten anerkannt hatte.

„Bei Erkrankungen heute geht es um Folgen von Pflanzenschutzmittelkontakten, die lange zurückliegen. Außerdem hat sich beim Anwenderschutz und der guten fachlichen Praxis viel getan. So sind Anforderungen an die geschlossenen Fahrerkabinen ebenso gestiegen, wie die Anforderungen an z.B. die persönliche Schutzausrüstung bei der Anwendung der Mittel", so der Fachmann, der an frühere Arbeitsbedingungen erinnert, als der Treckerfahrer noch im Spritznebel saß. Auch die Einführung des Sachkundenachweises zeige Wirkung. Das Bundesinstitut für Risikobewertung, das im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für die Bewertung der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zuständig ist und z.B. für die Erteilung von Auflagen zum Anwenderschutz, hat auch zu diesem Thema bereits 2012 Stellung bezogen:

Ihn wundere nur, dass man jetzt so konkret einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Pflanzenschutzmitteleinsatz und der Krankheit herstellen könne. „Für Parkinson können viele verschiedene Faktoren verantwortlich sein, wie etwa Veranlagung. Das ist sehr komplex und kann nur von Medizinern beurteilt werden.“ Dennoch ist Heyder erfreut, dass etwaige Zusammenhänge im Interesse der Beschäftigten in der Landwirtschaft geprüft werden. Ähnlich wie bei der Anerkennung des weißen Hautkrebs würde mit der jetzt diskutierten Aufnahme von Parkinson in den Katalog auch Rechtssicherheit geschaffen. Denn bislang war die Rechtslage uneinheitlich und die SVLFG focht so manche Entscheidung an.

In Frankreich ist Parkinson bereits seit 2012 als Berufskrankheit bei Landwirten anerkannt; es ist das bislang einzige EU-Land. In Deutschland haben Menschen, die an einer Berufskrankheit leiden, Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

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