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Gesetzliche Grundlagen für ASP-Seuchenfall verabschiedet

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetzespaket zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verabschiedet. Damit werden Änderungen des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes geltend, die im Fall eines Ausbruchs die Vorgehensweise zur Bekämpfung der Schweinepest regeln sollen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetzespaket zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verabschiedet. Damit werden Änderungen des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes geltend, die im Fall eines Ausbruchs die Vorgehensweise zur Bekämpfung der Schweinepest regeln sollen.


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Hermann Färber von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion betonte zur Verabschiedung der Regelungen, wie wichtig es angesichts der aktuellen Ausbrüche in Belgien sei, dass Bund und Länder gut vorbereitet sind. „Im Ernstfall muss es möglich sein, schnelle Maßnahmen zu ergreifen wie verstärkte Bejagung von Wildschweinen, die Seuche nach verendeten Tieren oder ein Ernteverbot“, so Färber. Die neu beschlossenen Maßnahmen würden schon bestehende ergänzen, sagte Albert Stegemann, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „Die zuständigen Behörden erhalten so einen Instrumentenkasten, um bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen schnell, entschieden und koordiniert einzugreifen“, sagte er.


Auch die SPD befürwortet die neuen Regeln. „Mit dieser Gesetzesänderung legen wir den Grundstein für eine effektive Seuchenbekämpfung“, sagte Susanne Mittag, tierschutzpolitische Sprecherin der SPD. Die gesetzlichen Änderungen würden es ermöglichen, Sperrzonen einzurichten, bestimmte Gebiete einzuzäunen oder die Nutzung landwirtschaftliche Flächen zu verbieten, so Mittag weiter. Der von SPD und CDU/CSU eingebrachte Änderungsantrag regele außerdem, dass Biogasanlagen-Betreiber ihren Güllebonus nicht verlieren, sollte es bei einem Ausbruch von ASP zu Verkehrsbeschränkungen kommen.

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