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Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln nur noch nach Zulassung

Ab dem 14. Dezember 2012 dürfen Lebensmittelhersteller ihre Produkte nur noch mit solchen gesundheitsbezogenen Angaben bewerben, die zuvor ein strenges EU-Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Darauf hat das Bundeslandwirtschaftsministerium hingewiesen.

Lesezeit: 1 Minuten

Ab dem 14. Dezember 2012 dürfen Lebensmittelhersteller ihre Produkte nur noch mit solchen gesundheitsbezogenen Angaben bewerben, die zuvor ein strenges EU-Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Darauf hat das Bundeslandwirtschaftsministerium hingewiesen.


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Zunächst sind 222 gesundheitsbezogene Angaben erlaubt, darunter beispielsweise die Angaben „Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt“ oder „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“. Die Liste wurde im Mai 2012 als Anhang der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 veröffentlicht. Verboten sind laut Ministerium künftig alle nicht auf dieser Liste befindlichen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen zu den dort aufgeführten Stoffen. Als Beispiel nennt das Agrarressort die Aussage, dass Eisen zu einer Verringerung übermäßigen Haarausfalls beitrage.


Die Liste soll demnächst um weitere, nach einer positiven wissenschaftlichen Prüfung zugelassene Werbeaussagen erweitert werden. Unter anderem steht noch die Bewertung gesundheitsbezogener Angaben zu pflanzlichen Stoffen aus. (AgE)

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