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Glyphosat: Brüssel sieht kein erhöhtes Risiko für Verbraucher

Durch eventuelle Rückstände des Breitbandherbizids Glyphosat und seiner Abbauprodukte in Nahrungsmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs bestehen für Verbraucher keine langfristigen Gesundheitsrisiken. Zu diesem Schluss kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Lesezeit: 2 Minuten

Durch eventuelle Rückstände des Breitbandherbizids Glyphosat und seiner Abbauprodukte in Nahrungsmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs bestehen für Verbraucher keine langfristigen Gesundheitsrisiken. Zu diesem Schluss kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Wie aus einem EFSA-Gutachten hervorgeht, das in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, sind die Stoffe N-Acetyl-Glyphosat und N-Acetyl-AMPA toxikologisch nicht anders zu bewerten als der Ausgangsstoff Glyphosat selbst.


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Hintergrund des Gutachtens ist ein Antrag des Unternehmens DuPont de Nemours, das damit Eigenschaften neuer gentechnisch veränderter, in den USA produzierter Mais- und Sojabohnenlinien abklären lassen will. In den Zellen der Pflanzen treten neben Glyphosat die beiden anderen genannten Stoffe als Abbauprodukte auf. EFSA berichtete, N-Acetyl-Glyphosat sei bei Behandlungen wie Pasteurisieren, Kochen, Backen und Sterilisieren stabil. Verarbeitungstests legten nahe, dass in Maisstärke sowie in Mais- und Sojaöl keine messbaren Rückstände des Stoffes aufträten. Gefunden worden seien alle drei Substanzen allerdings in Sojabohnenschalen. Nutztiere würden durch den Verzehr von Futtermitteln, die die neuen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthielten, mit den Substanzen in Kontakt gebracht. Die Aufnahme von Glyphosat und seinen Metaboliten liege für alle Nutztierrassen über dem Schwellenwert von 0,1 mg/kg Trockenmasse, wenn den Tieren Mais und Soja mit dem fraglichen Gen verabreicht würden. Der Übergang in tierische Nahrungsmittel sei jedoch sehr gering.


EFSA empfiehlt die Beibehaltung der derzeit gültigen Rückstandswerte für tierische Produkte. Allerdings sollte die Rückstandsdefinition um die Abbauprodukte erweitert werden.

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