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Glyphosat: Schmidt plant Teilverbot für Gärten und Vorerntebehandlung

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt will in Deutschland ein Teilverbot für Glyphosat erreichen. Danach soll der Einsatz in Haus- und Kleingärten und bei der Vorerntebehandlung künftig verboten sein. Ob er die Zulassung hierzulande auch für die komplette Dauer von fünf Jahren verlängern will, bleibt offen.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt will in Deutschland ein Teilverbot für Glyphosat erreichen. Danach soll der Einsatz in Haus- und Kleingärten und bei der Vorerntebehandlung künftig verboten sein. Ob er die Zulassung hierzulande auch für die komplette Dauer von fünf Jahren verlängern will, bleibt offen.


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Das geht aus einem Brief Schmidts hervor, den er diese Woche an die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagfraktion geschrieben hat, der top agrar vorliegt. „Im Rahmen der nationalen Umsetzung strebe ich nun Beschränkungen bzw. ein Verbot der Glyphosat-Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich sowie eine Anzeigepflicht bei der Spätanwendung im Getreide an“, schreibt Schmidt. Die Vorerntebehandlung (Sikkation) mit Glyphosat in der Landwirtschaft, die bereits jetzt nur stark eingeschränkt erlaubt ist, will er laut dem Schreiben "noch weiter einschränken".


Dauer der Glyphosat-Zulassung in Deutschland bleibt offen


Die über die Verlängerung der Zulassung gewonnene Zeit will Schmidt für die Agrarforschung nutzen. „Zudem wird eine intensiv geführte Erforschung von Alternativen für die Unkrautbekämpfung im Mittelpunkt der nächsten Jahre stehen“, heißt es in dem Brief. Ob Deutschland gemäß der EU-Zulassung die Anwendung in der Landwirtschaft auch für weitere fünf Jahre erlaubt, ist dem Schreiben von Schmidt allerdings nicht zu entnehmen. Er legt dort lediglich dar, dass die EU-Kommission seinen Kompromissvorschlag, Glyphosat nur für weitere drei Jahre zu verlängern, aus „gravierenden rechtlichen Gründen“ nicht unterstützt habe.


Biodiversität soll bei der Zulassung und Anwendung stärker beachtet werden


In dem Schreiben rechtfertigt Schmidt außerdem ausführlich, warum er Ende November entgegen der Absprache mit dem Bundesumweltministerium und dem Kanzleramt in Brüssel für Deutschland mit einem Ja zur Zulassungsverlängerung gestimmt hatte. Schmidt wiederholte seine bereits mehrfach geäußerten Argumente, dass die EU-Kommission aus seiner Sicht sonst allein die Verlängerung beschlossen hätte. Außerdem wies er auf die von ihm eingebrachte Biodiversitätsklausel hin. „In diesem Sinne habe ich mich bereits mit meiner Kollegin Barbara Hendricks darauf verständigt, dass das BMEL und das BMUB gemeinsam eine Arbeitsgruppe einsetzen werden, um im Rahmen des gemeinschaftlichen Pflanzenschutzrechtes die Beachtung der Biodiversität bei der Zulassung und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern“, schreibt Schmidt an die Unionsabgeordneten.

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