Das von der Luxemburger Regierung verabschiedete Verbot des Herbizids Glyphosat hat der Luxemburger Verwaltungsgerichtshof für nichtig erklärt. Das bestätigte das Luxemburger Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung am vergangenen Donnerstag.
Bayer verklagt Regierung
Der Glyphosat-Hersteller Bayer hatte das Großherzogtum verklagt nachdem die Regierung dem umstrittene Herbizid im Frühjahr 2021 die Zulassung entzogen hatte. Wie das Online-Magazin Reporter.lu berichtet war der Einsatz von Glyphosat seitdem verboten. Durch das Gerichtsurteil können die Luxemburger Landwirte ab jetzt wieder Glyphosat einsetzen.
Laut Gericht habe die Regierung das Verbot zu wenig untermauert. Das Gericht erklärte in einer Mitteilung, dass der Einsatz von Glyphosat kein "unannehmbares Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder sogar für die Umwelt durch seine ökologischen oder landwirtschaftlichen Merkmale" darstelle.
Das Verbot sei demnach nichtig, so das Gericht.
EU-Zulassung läuft im Dezember aus
Die EU hat Glyphosat noch bis zum 15. Dezember zugelassen. Nach langem Hin und Her zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission entschied letztlich die Kommission, die Zulassung des Wirkstoffes um ein Jahr zu verlängern.
Die EU-Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte um Aufschub gebeten, weil sie mehr Zeit braucht, um den Wirkstoff für die anstehende Wiederzulassung zu bewerten.
Deutschland strebt Verbot an
Ähnlich wie in Luxemburg plant auch die deutsche Bundesregierung ein Glyphosat-Verbot. Bis Ende 2023 will die Ampel laut Koalitionsvertrag den Wirkstoff vom Markt nehmen. Ob die Bundesregierung das auch anstrebt, wenn das Herbizid auf EU-Ebene erlaubt bleibt, ist unklar. Der Fall in Luxemburg zeigt jedoch, dass den Mitgliedstaaten ein rechtssicheres Verbot in diesem Fall deutlich schwerer fällt.