Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Erster Schnitt 2024 Rapspreis

News

Glyphosat: Wiederzulassung steht im März bevor

Bereits Anfang März könnte die Entscheidung über die Wiederzulassung von Glyphosat fallen. Ein Ja gilt als sehr wahrscheinlich. Damit wäre der Wirkstoff für die nächsten 15 Jahre abgesichert.

Lesezeit: 3 Minuten

Bereits Anfang März könnte die Entscheidung über die Wiederzulassung von Glyphosat fallen. Ein Ja gilt als sehr wahrscheinlich. Damit wäre der Wirkstoff für die nächsten 15 Jahre abgesichert.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Bereits am 7. oder 8. März sollen die EU-Mitgliedstaaten über die Wiederzulassung von Glyphosat entscheiden. An diesen Tagen kommt der Ständige EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel zu seiner nächsten Sitzung in Brüssel zusammen. Bereits im Dezember und Januar hatte sich das Gremium mit der abschließenden Bewertung der Europäischen Lebensmittelbehörde (Efsa) für den Wirkstoff beschäftigt. Anfang März steht die Entscheidung an, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gegenüber top agrar bestätigt. Stimmen die EU-Mitgliedstaaten in dem Ausschuss für die Zulassung, muss die EU-Kommission diese nur noch offiziell aussprechen. Sie würde dann für die nächsten 15 Jahre gelten.


Wiederzulassung ohne Auflagen möglich


Offiziell hat die Bundesregierung laut dem BMEL ihre Position noch nicht festgelegt. Vieles spricht dennoch dafür, dass die EU-Mitgliedstaaten der Empfehlung der Efsa für eine Widerzulassung folgen werden. So heißt es etwa im BMEL: "Diese Entscheidung wird auf wissenschaftlicher Grundlage getroffen werden". Laut dem Europaparlamentarier von den Grünen, Martin Häusling, plant die EU-Kommission die Anwendung des Herbizids ohne Auflagen zu genehmigen. Es soll sogar der in der Bundesrepublik untersagte Einsatz als Reifebeschleuniger von Getreide (Sikkation) erlaubt sein. Auch soll es laut Häusling keine Mengenbeschränkung geben. Zudem wolle die Kommission den Verkauf an Laien für den Gebrauch im Garten und auf Gehwegen weiter zulassen.


Kritiker halten Entscheidung für überstürzt


Häusling und sein Kollege aus dem Bundestag, Harald Ebner, äußern sich angesichts dessen enttäuscht. Sie halten die Entscheidung für „überstürzt“ und hatten auf ein Hinzuziehen weiterer Studien in die Entscheidung gehofft. „Vor einer solch weitreichenden Entscheidung müssen wenigstens noch die Glyphosat-Bewertungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der WHO-Pestizidexperten vom Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR) abgewartet werden“, schreiben sie in einer gemeinsamen Mitteilung. Die Veröffentlichung dieser Studien sei für Mai dieses Jahres geplant gewesen. Außerdem halten es die beiden für „unverantwortlich, dass die EU-Kommission die Anwendung des Herbizids ohne Auflagen genehmigen will“. Mit diesem Kurs würde die EU-Kommission weit hinter Appelle selbst konservativer Branchenexperten zurückfallen, ist ihre Einschätzung.


Bundesbehörden zeigen Alternativen auf


Die beiden Grünen appellieren an Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU), den Vorschlägen des Julius-Kühn-Instituts (JKI) sowie des Umweltbundesamtes (UBA) zur Glyphosat- und Pestizid-Reduktion zu folgen. Das JKI hatte Ende Januar eine ökonomische Folgenabschätzung vorgelegt, nach der die deutschen Landwirte unter bestimmten Bedingungen auf den Einsatz von Glyphosat im Ackerbau verzichten könnten, ohne dabei wirtschaftliche Nachteile hinnehmen zu müssen. Auch das UBA hatte im Januar einen Fünf-Punkte-Plan zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes vorgestellt.


Wissenschaftlicher Streit über Krebsauslösung


Die aktuelle Zulassung für den Wirkstoff Glyphosat läuft am 30. Juni 2016 aus. Die Efsa hatte im November 2015 ihre Empfehlung für die Zulassung heraus gegeben. Darin schätzte sie die krebserregende Gefahr von Glyphosat als unwahrscheinlich ein. Anders hatten im Sommer 2015 die Forscher der Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geurteilt, als sie Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen eingestuft hatten. Seit Beginn des Wiederzulassungsverfahrens gibt es einen wissenschaftlichen und politischen Streit über das Risiko, nach dem der Wirkstoff Krebs auslösen kann oder nicht.


Hintergründe:





Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.