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Green Deal: Die Ziele für die Landwirtschaft

Brüssel geht mit Maximalforderungen ins Rennen: Eine Halbierung von „Pestiziden“ und Antibiotika, 20% weniger Düngemittel, dafür 25% Ökolandbau – und das innerhalb der nächsten 10 Jahre.

Lesezeit: 3 Minuten

So stellt sich die EU-Kommission den Beitrag der EU-Landwirtschaft zum Green Deal vor:

  • 50 % weniger Pflanzenschutzmittel,
  • 20 % weniger Düngemittel bzw. 50 % weniger Nährstoffverluste bei gleichbleibender Bodenfruchtbarkeit,
  • 50 % weniger Antibiotika,
  • auf mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Fläche (LF) Ökolandbau,
  • auf mindestens 10 % der LF Landschaftselemente,
  • mindestens 30 % der Land- und Meeresgebiete im Rahmen von Natura 2000 oder anderen wirksamen nationalen Regelungen geschützt und
  • 10 % der Land- und Meeresgebiete unter strengem Schutz.

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Das alles soll bis 2030 erreicht werden. So steht es in der Farm to Fork- und der Biodiversitätsstrategie, die die Europäische Kommission Mitte Mai verkündete.

Ziele noch sehr ungenau

Die Strategien stellen die Position der EU-Kommission dar. Auf Basis dieser müssen sich EU-Rat und -Parlament positionieren. Dabei wird es laut Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nicht nur um die Höhe der Ziele gehen, sondern auch z. B. um Referenzzeitpunkte und Definition der Ziele. Werden z. B. die zuletzt erreichten Reduktionen bei Antibiotika und Düngemitteln in Deutschland angerechnet? Reicht die gerade erfolgte Anpassung der Düngeverordnung aus, um 20%-Reduktion von Düngemitteln herbeizuführen? Welche Schutzgebiete gelten als streng geschützt? Was zählt alles als Landschaftselement?

Neue EU-Richtlinien?

Von der Antwort auf diese und weitere Fragen hängt ab, welche Änderungen in der europäischen und der deutschen Gesetzgebung und Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nötig werden. Im Anhang der Strategiepapiere steht, welche das aus Sicht der Kommission sind. So will sie die Richtlinie über die Verwendung und den Rechtsrahmen zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ändern. Zur Reduzierung des Düngemitteleinsatzes fordert sie die Mitgliedsstaaten hingegen „nur“ auf, bestehende Vorschriften vollständig umzusetzen. Bei Antibiotika setzt die Kommission auf die bereits verabschiedeten, ab 2022 geltenden „Verordnungen über Tierarzneimittel und Arzneifuttermittel“, plant zudem, Tierschutzvorschriften zu überarbeiten und will prüfen, ob ein Tierwohlkennzeichen sinnvoll ist. Um europaweit 25 % statt der aktuellen 8 % Ökoflächen an der LF zu erreichen, will sie die Nachfrageseite stärken. Um diese, wie auch das Angebot anzukurbeln, will sie noch dieses Jahr einen Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft vorlegen.

Neue Ausgestaltung der GAP?

Als zentral zur Umsetzung der Ziele sieht die Kommission die Strategiepläne der Mitgliedsländer an, in denen diese zeigen, wie sie die zukünftige GAP umsetzen wollen. Hier plant die Kommission, die Pläne nur zu genehmigen, wenn die Ziele der beiden Strategien damit erreicht werden können. Die Kommission plant zudem, den Mitgliedsländern noch vor der Vorlage der Strategiepläne Vorschläge zur Ausgestaltung zu machen. Zudem sollen die Länder explizite nationale Werte für die Ziele angeben. Aber wenn die Ziele als Richtschnur bei der Genehmigung der GAP-Strategiepläne gelten sollen, müsste dies zunächst in der GAP-Strategieplan- oder einer separaten Verordnung so definiert werden, meint das BMEL. Dabei ist wichtig zu wissen: Bevor es zu Änderungen in der EU-Gesetzgebung käme, müssten der EU-Ministerrat und das EU-Parlament zustimmen. Diese haben sich allerdings noch nicht zu den beiden Strategiepapieren und den enthaltenden Zielen positioniert.

Mindestanteil an Eco-Schemes

Damit die GAP die Landwirte bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Ziele unterstützen kann, setzt sich die EU-Kommission in der Farm to Fork-Strategie erstmalig für ein festes Mindestbudget für die Eco-Schemes in der ersten Säule ein, an das sich alle Mitgliedstaaten halten müssten.

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