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Greening: Für den Standort die passende Strategie

Bohnen oder Brache, Zwischenfrüchte oder Feldrandstreifen und wie den Mais kompensieren? Welches Greening-Konzept für welchen Standort passt, darüber sprach top agrar mit Bauern und Beratern. Greening-fähig ackern, das heißt für einige Betriebe weiterzumachen wie bisher, für andere, ihre Fruchtfolgen zu ergänzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Bohnen oder Brache, Zwischenfrüchte oder Feldrandstreifen und wie den Mais kompensieren? Welches Greening-Konzept für welchen Standort passt, darüber sprach top agrar mit Bauern und Beratern.


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Greening-fähig ackern, das heißt für einige Betriebe weiterzumachen wie bisher, für andere, ihre Fruchtfolgen sinnvoll zu ergänzen. Je nach Region bieten sich Getreide-GPS, Gerste oder Mais dafür an. Das bringt regional sogar Vorteile: So erzielt Raps nach Gerste oft sogar höhere Erträge als nach Stoppelweizen. Durch den Anbau von Sommerungen lassen sich Zwischenfrüchte integrieren, die als ökologische Vorrangflächen (öVF) zählen.


Veredler können zudem in diesen Beständen im Herbst Gülle ausbringen. Pufferstreifen zu Gewässern sind ebenfalls positiv. Sie sichern die öVF und ermöglichen – je nach Mittel – ein randscharfes Ausbringen von Pflanzenschutzpräparaten.


Auf welche Strategien Praktiker und Berater von der Soester Börde bis nach Ostholstein setzen, lesen Sie in sechs Reportagen in der aktuellen top agrar 11/2014. Diese sind auch exemplarisch für Landwirte im Süden. Zudem stellt top agrar Beispiele für Süddeutschland in der nächsten Ausgabe von „Südplus“ vor.  


Greening-News


Im Zuge des Greenings erhalten prämienberechtigte Betriebe ab 2015 zusätzlich zur Basisprämie eine bundeseinheitliche Greening-Prämie von etwa 87 €/ha. Beim Greening gelten drei Auflagen:


1. Grünlanderhalt (Umwandlung nur noch mit Genehmigung),


2. Anbaudiversifizierung (zwei Hauptkulturen ab 10 ha und drei ab 30 ha Ackerland. Keine Hauptkultur darf mehr als 75 % und die erste und zweite zusammen nicht mehr als 95 % des Ackerlandes einnehmen),


3. Nachweis „ökologischer Vorrangflächen“ (öVF): 5 % der Ackerfläche für Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche. öVF können Stilllegungen, Zwischenfrüchte, Leguminosen, Randstreifen oder Landschaftselemente sein (unterschiedliche Gewichtung).


Der Beschluss des Bundesrates über die Direktzahlungen-VO am 10. Oktober brachte Klarheit bei wichtigen Details: So hat der Bundesrat die anrechnungsfähigen Kulturarten bei Zwischenfrüchten ergänzt. Rauhafer und Buchweizen zählen jetzt dazu. Zudem wurde beschlossen, dass die Höchstbreite anrechnungsfähiger Gewässer-Pufferstreifen bei 20 m liegt.


Mehr zum Greening lesen Sie auf Seite 3 der top agrar 11/2014 und in top agrar 9/2014, Seite 30 sowie 10/2014, Seite 34.

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