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Greening ist in Kraft getreten

Am Donnerstag wurde die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung mit den vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben im Bundesgesetzblatt verkündet, die somit morgen in Kraft tritt. Damit wurde ein wichtiger Teil der nationalen Umsetzung der europäischen Agrarreform abgeschlossen.

Lesezeit: 3 Minuten

Am Donnerstag wurde die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung mit den vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben im Bundesgesetzblatt verkündet, die somit morgen in Kraft tritt. Damit wurde ein wichtiger Teil der nationalen Umsetzung der europäischen Agrarreform abgeschlossen.


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„Mit der Verkündung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung bringen wir die Agrarreform einen großen Schritt weiter", zeigte sich Agrarminister Christian Schmidt erfreut. Die Bauern in Deutschland hätten nun Planungssicherheit und könnten ihre Betriebe im Rahmen der neuen Vorgaben voranbringen. "Mit den Detailregelungen zum Greening schaffen wir die Voraussetzungen für eine praxisgerechte Umsetzung. Das ist die Basis für zusätzliche Umweltleistungen, die bereits ab nächstem Jahr auf unseren Flächen erkennbar sein werden“, sagte der CSU-Politiker in Berlin.

 

Die nun verkündete Verordnung ergänzt das bereits im Juni beschlossene Direktzahlungen-Durchführungsgesetz und enthält neben verschiedenen technischen Regelungen insbesondere auch Detailregelungen zum sogenannten aktiven Betriebsinhaber und zum Greening. Sie ist ein weiterer wichtiger Baustein der Reform, mit der die Zahlungen der Europäischen Union künftig verstärkt an zusätzliche Leistungen im Klima- und Umweltschutz gebunden werden. Die Direktzahlungen gelten jene Leistungen der Landwirtschaft ab, die dem Allgemeinwohl dienen und nicht über den Markt honoriert werden.


Details zur Direktzahlungen Durchführungsverordnung


Beim „aktiven Betriebsinhaber“ wurde eine praxisgerechte Lösung gefunden, die mit vertretbarem Verwaltungsaufwand umsetzbar ist. Die neue Verordnung gibt Betrieben die Möglichkeit, sich auch künftig über mehrere Standbeine abzusichern ohne einen Verlust der Förderung zu riskieren. Das kommt vor allem Betriebsformen wie der flächengebundenen Pensionspferdehaltung oder Landwirtschaft in Verbindung mit Urlaub auf dem Bauernhof zugute, die klassischerweise zur Landwirtschaft gezählt werden. „Wir brauchen gut aufgestellte Betriebe, die sich selbst absichern und mit mehreren Standbeinen vor möglichen Krisen schützen. Es wäre fatal, diese Betriebe mit unnötiger Bürokratie zu überhäufen und ich bin froh, dass wir eine gute Lösung gefunden haben“, sagte Schmidt.

 

Im Bereich des „Greening“ wird neben Details zur Anbaudiversifizierung und zum Dauergrünlanderhalt insbesondere die Nutzung der sogenannten ökologischen Vorrangflächen abschließend geregelt. Deutschland nutzt dabei alle Möglichkeiten, die das EU-Recht eröffnet. Dazu zählen neben Landschaftselementen und Pufferstreifen beispielsweise auch nachhaltige Flächennutzungen wie der Anbau von Zwischenfrüchten oder stickstoffbindenden Pflanzen. Damit werden die Flächen produktiv genutzt und gleichzeitig ein Mehrwert für die Umwelt erzielt. „Umweltschonende Maßnahmen, die so praxisfern sind, dass sie niemand anwendet, bringen gar nichts. Nur wenn die Maßnahmen auch wirklich in die Tat umgesetzt werden, erreichen wir einen Mehrwert für unsere Umwelt“, sagte Schmidt.

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