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topplus Agrarzahlungen ab 2023

Groko besiegelt Agrarreform in ihrer letzten Kabinettssitzung

In einer ganz großen Koalition haben sich CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne nun doch auf die Umsetzung der Agrarreform in Deutschland geeinigt. Für die Landwirte soll das Planungssicherheit ab 2023 bringen.

Lesezeit: 4 Minuten

In ihrer letzten Kabinettssitzung hat die geschäftsführende Bundesregierung von CDU/CSU und SPD am Mittwoch doch noch die Durchführungsverordnungen zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) in Deutschland beschlossen. Zuvor hatte es nach Informationen von top agrar eine Übereinkunft mit den künftigen Regierungsparteien SPD, FDP und Grünen über die letzten offenen Punkte gegeben. Diese wollen am heutigen Mittwoch um 15 Uhr ihren Koalitionsvertrag vorstellen.

Zeitplan bis Jahresende soll eingehalten werden

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Damit kann Deutschland bis Ende des Jahres seinen Strategieplan in Brüssel einreichen und die Länder mit der Aufstellung der Agrarprogramme, die ab 2023 für die Agrarzahlungen gelten sollen, beginnen. Zuvor müssen die Länder im Bundesrat am 17. Dezember noch zustimmen. Nach dem ganz großen Kompromiss in Berlin heute, gilt das jedoch als Formsache. Zuletzt war darüber spekuliert worden, ob die neue Regierung den GAP-Kompromiss von Bund und Ländern aus dem Sommer nochmal aufschnürt. Dazu ist es nun nicht gekommen.

Budget für Öko-Regelungen von 23%

Offen waren zuletzt noch drei Punkte in den Verordnungen gewesen. Geeinigt haben sich die alten und neuen Koalitionäre nach Informationen von top agrar nun darauf, dass es beim Budget für die neuen freiwilligen Öko-Regelungen von 23% aus der ersten Säule bleibt, so wie es das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgeschlagen hatte. Die Prämienhöhen für die Öko-Regelungen, etwa für eine vielfältige Fruchtfolge oder extensives Dauergrünland sollen unabhängig von der Nachfrage danach bei einem festen Betrag liegen. Hier sind die Koalitionäre dem Vorschlag des Bundesumweltministeriums (BMU) gefolgt.

3 Meter Gewässerrandstreifen werden Pflicht

Zudem werden ab 2023 für den Erhalt der Basisprämie Gewässerrandstreifen von 3 Metern verlangt. Dort dürfen laut dem BMEL weder Düngemittel, noch Pflanzenschutzmittel oder Biozide ausgebracht werden. Ausgenommen hiervon sind Gewässer von untergeordneter Bedeutung. Damit setzt Deutschland eins zu eins die EU-Vorgabe um. Das BMU hatte 5 Meter Gewässerabstand gefordert und sich damit nicht durchgesetzt.

Umweltministerin Schulze zeigte sich nach der Kabinettssitzung bei Twitter trotzdem zufrieden und sprach davon, der Beschluss der GAP-Verordnungen sei ein "guter Auftakt für die kommende Ampel-Regierung".

Kleine Korrektur bei Prämien für Öko-Regelungen

Anfang Oktober hatte das BMEL die GAP-Durchführungsverordnungen und die Prämienhöhen für die Öko-Regelungen vorgestellt. Danach soll es zum Beispiel 30 €/ha für vielfältige Fruchtfolge und 115 €/ha für extensives Dauergrünland geben. Für die Öko-Regelung Bewirtschaftung ohne chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel werden nun 2 Prämien eingeführt: 130 €/ha für Sommerungen inkl. Mais, während für Feldfutter (Ackergras), wo meist kaum Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die Prämie auf 50 €/ha abgesenkt wird.

Die Öko-Regelungen sollen nur für einjährige Maßnahmen gezahlt werden. Sie sollen sich abheben von den mehrjährigen Maßnahmen, die über die Agrarumweltprogramme in der zweiten Säule vergütet werden. Diese sind oft höher dotiert als die nun geplanten Prämien bei den Öko-Regelungen.

Prämien für Mutterkühe, Schafe und Ziegen bleiben

Die Verordnungen regeln auch die gekoppelten Prämien für Mutterkühe, -schafe und -ziegen. Pro Mutterkuh setzt das BMEL 77,93 € für das Antragsjahr 2023 an. Der Wert sinkt bis 2026 auf 73,60 €. Für Mutterschafe und -ziegen gibt es pro Tier 34,83 € im Jahr 2023, die Prämie fällt danach auf 32,89 € im Jahr 2026 ab.

4% nicht produktive Fläche für alle

Neben den 3 Metern Gewässerrandstreifen müssen laut den GAP-Verordnungen Landwirte für den Erhalt der Basisprämie künftig 4% der Ackerflächen als nichtproduktive Fläche oder Landschaftselemente vorhalten. Ausgenommen von der Verpflichtung sind Betriebe mit höchstens 10 ha Ackerflächen sowie Betriebe mit hohem Grünland- oder Dauergrünlandanteil.

Klöckner verweist auf "breite politische Basis"

Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) äußerte sich zufrieden, dass es noch einen Beschluss in ihrer Amtszeit gibt. "Erneut hat sich dabei gezeigt, wie wichtig es war, dass wir als Ministerium die Regelungen zur nationalen Umsetzung der GAP bereits früh in diesem Jahr vorangetrieben haben", sagte sie. Unter Mitwirkung der zukünftigen Koalitionäre und der Agrarministerkonferenz der Länder sei "eine breite politische Basis für die Umsetzung der neuen GAP in Deutschland geschaffen" worden, so Klöckner.

Neue Agrarzahlungen gelten ab 2023

Am Dienstag hatte das EU-Parlament abschießend der neuen GAP auf EU-Ebene zugestimmt. Nun fehlen nur noch die EU-Agrarminister, die ihr Votum Anfang Dezember abgeben. Damit wären dann alle Rechtsakte offiziell besiegelt. Die neuen Regeln der GAP gelten für die Agrarzahlungen ab 2023. Im Jahr 2022 richten sich die Agrarzahlungen noch nach der alten GAP in einer Übergangsregelung.

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