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Groko streicht die Hofabgabeklausel aus dem Gesetz

Der Sozialausschuss des Bundestages hat heute die Abschaffung der Hofabgabeklausel beschlossen. Bereits am Freitag soll das Plenum des Bundestages endgültig zustimmen. Wer die Finanzierung übernimmt, soll sich allerdings erst im kommenden Jahr klären.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Hofabgabe als Voraussetzung für den Rentenbezug aus der Alterssicherung der Landwirte ist Geschichte. Der Sozialausschuss des Bundestages billigte am Mittwochmorgen die dafür nötige Gesetzesänderung. Am Freitag steht das Thema zur Debatte und endgültigen Abstimmung im Plenum des Bundestages. „Mit dem vorliegenden Änderungsantrag werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt und das Hofabgabeerfordernis als Voraussetzung für den Bezug einer Rente in der Alterssicherung der Landwirte aufgegeben“, heißt es zur Begründung im Gesetzentwurf. Die Streichung der Hofabgabeklausel erfolgt rückwirkend zum 1. September 2018. Ab diesem Datum sollen die Rentenbescheide nach dem neuen Recht entschieden werden.

Mehrkosten müssen im Etat für 2020 auftauchen

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Offen ist weiterhin die Finanzierung der Hofabgabeklausel. Die Koalitionäre rechnen mit um die 54 Mio. € pro Jahr, die zusätzlich für den Rentenbezug von Landwirten anfallen, die ihren Hof behalten werden. In den Haushaltsbeschlüssen für das Jahr 2019 hatte die Koalition das Geld in der vergangenen Woche noch nicht eingepreist. Ob das Geld aus dem Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums durch Einsparungen erwirtschaftet werden muss oder vom Bundesfinanzministerium zusätzlich bereitgestellt wird, bleibt damit offen. Die Bundesregierung will zunächst abwarten, wieviel Mehrausgaben tatsächlich anfallen und dies dann eventuell „außerplanmäßig“ regeln. Spätestens wenn im Frühling der Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 vorgelegt wird, müssten die Ausgaben dann auch im Regierungsetat auftauchen.

Auswirkungen auf die Krankenversicherung

Verbunden mit dem Wegfall der Hofabgabeklausel ist für Landwirte, die ihren Hof trotz Rentenbezug behalten wollen, eine Versicherungspflicht als Unternehmer in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV). Im Gegenzug soll laut dem Gesetz der Solidarzuschlag, mit dem aktive Landwirte seit 2005 an der Finanzierung der Kosten für die Altenteiler in der LKV beteiligt werden, sinken. Der Betrag soll von derzeit rund 91 Mio. € bis 2022 schrittweise auf 59 Mio. € fallen und durch Bundesmittel ausgeglichen werden.

Junglandwirteförderung soll 2020 folgen

Noch nicht endgültig geklärt ist außerdem, ob mit der Abschaffung der Hofabgabeklausel andere Maßnahmen und Anreize zur Hofübergabe geschaffen werden. Im Gesetzentwurf fordert die Koalition die Bundesregierung dazu auf, Fördermaßnahmen für Junglandwirte und spezielle Beratungsangebote für ältere Landwirte, die ihr Unternehmen abgeben wollen, aufzusetzen. Vorgeschlagen wird, dies mit der Reform der EU-Agrarpolitik ab 2020 über eine ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte bis maximal 100.000 € über die Direktzahlungen und über die Programme aus der Zweiten Säule umzusetzen.

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