Am Donnerstagabend treffen sich die Agrarminister und Agrarministerinnen von Bund und Ländern in Berlin zur entscheidenden Sitzung zur Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarreform (GAP) in Deutschland ab 2023. Die Veranstaltung wird hybrid sein, die Minister können in Präsenz vor Ort sein oder sich zuschalten.
Einigung ist eigentlich nahe
Nach zwei ergebnislosen Sonderagrarministerkonferenzen ist die Einigung nahe. Letzte Woche waren die Agrarministerinnen und Agrarminister kurz vor dem Ziel nachts auseinander gegangen und hatten die Entscheidung auf diese Woche vertagt. Aus allen Lagern hieß es danach, die Einigung wäre nahe gewesen. Offiziell gibt es allerdings ein großes Polit-Theater, das auch dem Wahlkampf geschuldet ist.
„Wir sind uns noch nicht einig, wir ringen darum. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir uns einigen werden und wir werden die Chance haben in eine gute und nachhaltige Agrarpolitik zu kommen“, sagte NRW-Agrarministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) am Mittwoch im Interview mit WDR 5. „Eine Einigung in Berlin ist möglich und nötig“, sagte auch Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (Grüne) am Mittwoch, der als Vorsitzender die Agrarministerkonferenz leitet.
Bund soll Ländervotum in Gesetzentwürfe einbauen
Auch aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) heißt es, dass ein Kompromiss möglich ist. Die Bundesregierung hatte ihren angesetzten Kabinettsbeschluss für die drei Gesetzesentwürfe zur Umsetzung der GAP am Mittwoch auf kommenden Mittwoch, 31. März verschoben. Ein Grund war auch, dass die Bundesregierung nun doch eine Ländereinigung abwarten will.
Dass der Bund sich nicht über die Länder hinweg setzen wird, erwarten auch die Länderagrarminister. „Wenn 16 Bundesländer sich einig sind, wäre es klug, wenn sich der Bund anschließen würde“, sagte NRW-Agrarministerin Heinen-Esser am Mittwoch.
Kompromisslinien bei Umweltleistungen
Inhaltlich dreht sich das Ringen in Deutschland vor allem noch um die Höhe der Umverteilung der Mittel von der einkommensstabilisierenden Basisprämie zu den Umweltleistungen in der 1. und 2. Säule. Kompromissfähig scheint nach aktuellem Stand eine Anhebung des Anteils der Eco-Schemes in der 1. Säule auf bis zu 25% und eine Erhöhung der Umschichtung in die zweite Säule auf 8 bis 10% zu sein. Allerdings warnt am Donnerstag die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber: Es dürfe nicht länger bei den Verhandlungen ausgeblendet werden, „dass wir mit der Gemeinsamen Agrarpolitik beim Thema Ökologie nicht bei null anfangen. Von den Mitteln für die ländliche Entwicklung, für die die Länder verantwortlich sind, werden in Ländern wie Bayern bereits über 50 Prozent für Agrarumweltmaßnahmen eingesetzt“.
Knackpunkt Umverteilung zwischen Bundesländern
Auch die Abwägung zwischen einer höheren Umverteilungsprämie auf die 1. Hektare zu Gunsten von klein- und mittelständischen Betrieben oder der Abschmelzung von Direktzahlungen für Großbetriebe (Degression) ist noch offen. Die Kappung der Direktzahlungen für Großbetriebe scheint vom Tisch zu sein, ob die Degression (Abschmelzung der Basisprämie um 5 bis 10% ab 60.000 €) kommt oder es alles über die Umverteilungsprämie auf die 1. Hektare zwischen 10 und 12% läuft, ist noch offen. Gerade die ostdeutschen Bundesländer fürchten einen Verlust an Zahlungen, wenn es rein auf die Erhöhung der Umverteilungsprämie hinaus läuft, weil damit mehr Geld zu den zahlenmäßig größeren Anteilen an kleinen und mittleren Betrieben im Süden Deutschlands abfließen wird. Bei der Degression würden zwar Großbetriebe belastet, das Geld bliebe aber im Bundesland und könnte über Umweltmaßnahmen wieder zurück an die Landwirte fließen.