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Grüne Agrarsprecher fordern starke Grundanforderungen für Agrarzahlungen

Die Grünen wünschen sich einen höheren Anteil Ökol. Vorrangflächen mit PSM- und Düngeverbot sowie eine umfangreiche Fruchtfolge mit vier Gliedern, wobei keine Frucht mehr als 50 % einnehmen darf.

Lesezeit: 2 Minuten

Diese Woche haben die Trilog-Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) begonnen. Mit Blick auf den Klimawandel und den schlechten Zustand der Natur sind erhebliche Nachbesserungen an den bisherigen Beschlüssen notwendig, meint Martin Hahn, agrarpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg.

Wie auch seine Amtskollegen in anderen Bundesländern unterstützt er ausdrücklich die Position von EU-Kommissar Frans Timmermans, der die Vereinbarungen ambitionslos nannte. Zwischen den bisherigen Positionen des EU-Parlaments, des Rates sowie der EU-Kommission sei großer Handlungsspielraum erkennbar. Aus Sicht der Grünen sei es daher von zentraler Bedeutung, diesen Handlungsspielraum jetzt zu nutzen, um die Biodiversitäts- und Klimakrise aufzulösen und nach der Maxime öffentliches Geld für öffentliche Leistungen eine notwendige, starke Konditionalität zu schaffen.

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Deutlich mehr Vorrangflächen nötig

Die Biodiversitätsstrategie der EU-Kommission schlägt 10 % ökologische Vorrangflächen vor. Aber bereits im Jahr 2018 seien 9 % der Ackerflächen als solche ausgewiesen gewesen. Ein Rückschritt hin zu einer Zielvorgabe von nur 5 %, wie sie Rat und Parlament vorschlagen, ist deshalb für die Agrarsprecher vollkommen inakzeptabel, sagte Hahn am Freitag.

Vielmehr zeige der in der landwirtschaftlichen Praxis bereits umgesetzte Anteil ökologischer Vorrangflächen, dass der Vorschlag der EU-Kommission realistisch und machbar ist. Im Besonderen hält die Partei ein Pestizid- und Düngemittelverbot für notwendig. Denn nur so könne die GAP der großen Herausforderung zum Stopp des Artenschwunds in den Agrarlandschaften gerecht werden, meinen die Politiker der Grünen.

Als „enormen Hebel für wirksamen Klimaschutz“ werten sie den Schutz von Feuchtgebieten und Mooren. Eine landwirtschaftliche Nutzung der Moore nach einer Renaturierung mit einer angepassten Bewirtschaftung könne dabei auch naturschutzfachlich wünschenswert sein. In der Presseinformation heißt es dazu: „Eine tatsächliche Fruchtfolge unter Einbeziehung von Leguminosen kann bekanntermaßen einen wertvollen Beitrag für eine zukunftsfähige Landwirtschaft leisten. Daher schlagen wir vor, in der Konditionalität mindestens eine Fruchtfolge mit vier Fruchtfolgegliedern zu verankern, wobei keine Frucht mehr als 50 % der Ackerfläche einnehmen darf.“

Darüber hinaus müsse es für Mitgliedsstaaten möglich sein, über die grundlegende Konditionalität der EU hinaus nationale Vorgaben im Strategieplan festzulegen. So könne jeder Mitgliedsstaat in seinem Kontext und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten angepasste Rahmenbedingungen schaffen.

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