Die agrarpolitischen Sprecher der Grünen auf EU-, Bundes- und Länderebene rufen zu „mehr Anspruch und Konsequenz“ für Umwelt- und Naturschutz sowie Klima- und Tierschutz auf den Lebensmittelmärkten auf. In einem Positionspapier, das top agrar vorliegt, skizzieren sie im Lichte der Coronakrise, worauf es ihnen im Detail in den anstehenden Verhandlungen um die Gemeinsame EU-Agrarpolitik (GAP) ankommt. „Die Coronakrise öffnet uns die Augen, welche zentrale Bedeutung Krisen-Prävention innerhalb staatlichen Handels hat“, schreiben sie in ihrem Papier.
Bei ihren Einschätzungen, wie nun mit der GAP-Reform, dem europäischen Green-Deal und den EU-Finanzen fortgeschritten werden sollte, knüpfen sie auch an die „Ad-hoc-Stellungnahme“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina vom 13. April 2020 an. „Bereits bestehende globale Herausforderungen wie insbesondere der Klima- und Artenschutz verschwinden mit der Coronakrise nicht“, zitieren sie daraus.
30% der Direktzahlungen für ehrgeizige Eco-Schemes
Für den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2021 bis 2027, der im Zuge der Coronakrise erneut überarbeitet werden soll, fordern sie nicht nur eine Rücknahme der bisher angedachten Kürzung der 2. Säule der Agrarpolitik. Der Anteil der 2. Säule am GAP-Haushalt, aus der die Agrarumweltmaßnahmen und der Ökolandbau finanziert werden, soll laut den Grünen auch noch „deutlich steigen“.
Für die 1. Säule fordern sie eine EU-weite Verpflichtung der Mitgliedstaaten, zu Beginn mindestens 30% der Direktzahlungen für ehrgeizige Eco-Schemes bereitzustellen. In den Folgejahren bis 2027 soll dann dieser Anteil nach dem Willen der Grünen auf 60% steigen. Ein notwendiger Katalog an Eco-Schemes müsse für alle Bundesländer, Standorte und Betriebstypen attraktive und wirksame Angebote zur gezielten Honorierung der notwendigen und gesellschaftlich gewünschten Leistungen bieten, schreiben sie. Auch in der 2. Säule wollen sie mindestens 30 % der Mittel für anspruchsvolle Maßnahmen im Umwelt-, Natur-, Klima- und Tierschutz einsetzen.
Grünlanderhalt, Mindestfruchtfolge, Winterbegrünung und Ökologische Vorrangflächen
Neben den Eco-Schemes sollen auch nach den Vorschlägen der EU-Kommission Umweltvorgaben bereits Voraussetzung für den Bezug der Basisprämie aus den Direktzahlungen sein (Konditionalität). Die Grünen wollen dieses Mindestniveau über das heutige Level von Cross Compliance und Greening hinaus erweitern. Voraussetzung für deren Erhalt müssten anspruchsvolle Grundanforderungen für den Grünlanderhalt, eine Mindestfruchtfolge, die Winterbegrünung und einen Mindestanteil an Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) sein, schreiben sie.
Mit Blick auf die Stützung der Agrarmärkte plädieren die grünen Agrarsprecher dafür, dass in der Gemeinsamen Marktordnung Regelungen für mengenreduzierende Maßnahmen zur Vermeidung von Überschüssen aufgenommen werden. Als Grund geben sie die sich gerade wieder abzeichnenden Probleme am Milchmarkt an.
Auf nationaler Ebene treten die Grünen-Agrarpolitiker für eine stärkere Umschichtung der Direktzahlungen zugunsten der ersten Hektare sowie für eine Kappung und Degression der Zahlungen ein. Für die Zeit, bis die neue GAP in Kraft tritt, wollen die Grünen außerdem die aktuelle Umschichtung der Direktzahlungen in die 2. Säule auf mindestens 15 % anheben. Die Bundesregierung hatte die Umschichtung bisher nur für das Jahr 2020 von 4,5 auf 6% erhöht.
Grüne Position liegt zwischen Umweltverbänden und Bauernverband
Mit ihren Vorschlägen zur GAP-Reform liegen die Grünen über den bisher vagen Vorstellungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL). Das BMEL will zwar auch für den Erhalt der Basisprämie höhere Umweltauflagen einfordern und spricht sich für einen fixen und verpflichtenden Anteil an Eco-Schemes aus. Es hat für die Eco-Schemes jedoch bisher noch keine konkrete Prozentzahl genannt.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) will für die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Eco-Schemes am liebsten nur 20 % der Mittel aus der 1. Säule reservieren. Die Umwelt- und Naturschutzverbände fordern hingegen einen Anteil von 50% für die Eco-Schemes an den Zahlungen aus der 1. Säule.