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Grüne und FDP wieder uneins beim Privatisierungsstopp von Agrarflächen

Es bahnt sich ein neues Konfliktfeld zwischen Grünen und FDP in der Agrarpolitik an. Der Verkaufsstopp von Agrarflächen in Ostdeutschland und deren Neuverpachtung müssen neu ausgehandelt werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Der innerhalb der Bundesregierung erzielte Kompromiss zur künftigen Verwendung von Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) gilt nicht mehr. Das hat ein Sprecher des Bundesfinanzministerium gegenüber Agra-Europe bestätigt. Seinen Angaben zufolge sind auf „Grundlage des Koalitionsvertrages“ weitere Abstimmungen zwischen den Ressorts erforderlich. Eine finale Einigung liege noch nicht vor.

Die Staatssekretäre aus dem Bundeslandwirtschafts- und dem Bundesumweltministerium sowie dem Bundesfinanzministerium hatten sich Anfang Mai nach monatelangen Verhandlungen zwischen den Ressorts auf einen weitgehenden Verkaufsstopp verständigt. Wie aus Regierungskreisen zu hören ist, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner die Einigung einkassiert, die sein Staatssekretär Werner Gatzer mit seinen Amtskollegen aus dem Agrar- und Umweltressort ausgehandelt hatte.

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Die BVVG hält derweil an ihrem seit Ende vergangenen Jahres bestehenden weitgehenden Verkaufsstopp fest. Ausgenommen davon sind lediglich Verkäufe an Berechtigte nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) sowie an berechtigte Pächter nach den Privatisierungsgrundsätzen 2010. Verpachtet werden derzeit Flächen ausschließlich an Ökobetriebe.

Der Kompromiss sah vor, dass bis Ende 2024 noch maximal 6 000 ha veräußert werden dürfen. Der Rest der noch verbliebenen rund 91 000 ha BVVG-Flächen sollte „vorrangig an nachhaltig und ökologisch wirtschaftende Betriebe“ verpachtet werden. Auch Junglandwirte und Existenzgründer sollten stärker Berücksichtigung finden. Die Abstimmung der dafür erforderlichen neuen Verpachtungsgrundsätze waren bis Ende Juni 2022 geplant.

Zudem sollten noch einmal 17 500 ha aus dem Bestand der BVVG unentgeltlich für Naturschutzzwecke zur Verfügung gestellt werden. Als Voraussetzung dafür sollte das Ausgleichsleistungsgesetz geändert werden. Bis Ende der Legislaturperiode wollte man die rechtlichen Rahmenbedingungen für die anstehende Umgestaltung der BVVG-Tätigkeit schaffen.

Landeigentümer erleichtert

Zufrieden mit dem Neustart der Verhandlungen für die BVVG-Flächen zeigen sich die Familienbetriebe Land und Forst. „Es ist richtig, dass die FDP beim Umgang der Bundesregierung mit BVVG-Flächen die Notbremse zieht“, sagte Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. Er kritisiert vor allem die ursprünglich geplante Übertragung von Flächen ins Nationale Naturerbe. „Damit hätte die Regierung Bundesvermögen verschenkt, produktive Acker- und Waldflächen aus der Nutzung genommen und den Bodenmarkt weiter verknappt - ohne dass der Mehrwert für den Naturschutz überprüft wird“, sagte v. Elverfeldt.

Auch die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) gibt sich erleichtert. „Eine Verpachtung von BVVG-Flächen nur an Öko-Betriebe ist von der Gesetzeslage nicht gedeckt. Zudem muss der Bund seinen Privatisierungsverpflichtungen für Berechtigte nach dem Ausgleichsleistungsgesetz vollständig nachkommen, anstatt die Flächenkulisse durch politisch gewollte, aber rechtlich nicht vorgesehen Maßnahmen zu verknappen“, sagte Dr. Eberhardt Kühne, Vorsitzender der AfA.

Umweltschützer üben Kritik

Kritik kommt an der Rücknahme des Kompromisses vor allem von den Umweltverbänden. Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) warf Bundesfinanzminister Lindner am Donnerstag "eine unverantwortliche Klientelpolitik" vor. Die Umweltschützer hatten den Privatisierungsstopp zuvor stets begrüßt und eine Verknüpfung bei der Verpachtung mit Umweltleistungen wie Naturschutz, Moorschutz, Gewässerschutz oder Klimaschutz gefordert. Zudem fürchten die Umweltschützer um die bisher geplanten 17.500 Hektar Bundesfläche für Schutzgebiete.

Die ostdeutschen Landesbauernverbände hatten den Privatisierungsstopp bisher nur mit Skepsis begleitet. Sie fordern zumindest für die Neuverpachtung eine Gleichbehandlung von ökologischen und konventionellen Betrieben.

In den ostdeutschen Bundesländern hatte Sachsen-Anhalts Agrarminister Sven Schulze (CDU), der auch Vorsitzender der Agrarministerkonferenz ist, zugesagt, er setze sich dafür ein, dass auch nachhaltig wirtschaftende konventionelle Landwirtschaftsbetriebe in die Neuverpachtung von BVVG-Flächen einbezogen werden. Ähnlich hatte sich auch Agrarministerin Susanna Karawanskij (Linke) geäußert. Sie betonte allerdings, dass sie grundsätzlich den Verkaufsstopp begrüße.

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