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Grüne wollen bessere Bedingungen auf Schlachthöfen

Die Fraktion der Grünen im Bundestag hat beantragt, die Bedingungen auf Schlachthöfen zu verbessern.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Fraktion der Grünen im Bundestag hat beantragt, die Bedingungen auf Schlachthöfen zu verbessern. Darin fordern die Grünen unter anderem, dass ein Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro eingeführt, die Fachkunde aller am Schlachtvorgang Beteiligten verbessert und für die Arbeitsvorgänge des Treibens, Ruhigstellens, Betäubens und Tötens der Tiere die Zahlung von Stücklöhnen oder Akkordlöhnen verboten wird.


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Darüber hinaus wird die Förderung verlässlicher automatisierter Verfahren zur Überprüfung des Erfolgs von Betäubung und Entblutung gefordert. Bis zur Verfügbarkeit so eines Verfahrens soll vorgeschrieben werden, dass eigens zur Kontrolle Personal abgestellt wird.


Die Kritik


Wie die Grünen in ihrem Antrag erklären, herrschten bei den Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche eklatante Missstände vor. Unzulässige Arbeitszeiten und Dumpinglöhne seien ebenso an der Tagesordnung wie der Missbrauch von Werkverträgen. Vielfach würden niedrigqualifizierte Arbeitnehmer aus Osteuropa zu sittenwidrigen Löhnen im Akkord schlachten. Die Bezahlung nach Stückzahlen führe gehäuft zu Arbeitsunfällen, aber auch zu Tierschutzproblemen. Insbesondere die aus wirtschaftlichen Gründen immer weiter beschleunigten Bandgeschwindigkeiten und erhöhten Schlachtzahlen ließen für die Betäubung und Tötung des Einzeltiers nur wenige Sekunden Zeit.

 

Die Fraktion erinnert daran, dass in Deutschland jährlich etwa 770 Mio. Tiere geschlachtet werden, darunter rund 60 Mio. Schweine, 3 Mio. Rinder sowie über 700 Mio. Stück Geflügel. Die durch die Tierschutzschlachtverordnung geforderte Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit vor der Tötung sei aber gegenwärtig nicht immer gewährleistet. Nicht selten käme es zu gravierenden Missständen durch das Versagen der Betäubungsverfahren wie dem nicht ausreichenden Entbluten der Tiere oder dem nicht korrekten Ansetzen des Bolzenschussapparates bei Rindern. Auch eine zu lange zeitliche Ausdehnung zwischen der CO2-Betäubung und dem Ausbluten von Schweinen könne dazu führen, dass Tiere unbetäubt dem weiteren Schlachtvorgang zugeführt werden, heißt es. Das soll bei 0,1 bis 12,5 % der Schweine sowie bei 4 bis 9 % der Rinder der Fall sein.


Aus diesem Grund soll der Gesetzgeber für bessere Arbeitsbedingungen, für geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Schlachtverfahren und schärfere Kontrollen an den Schlachthöfen sorgen. (ad)



Auch die SPD forderte dies bereits:

Arbeitsbedingungen in den Schlachthöfen verbessern (26.10.2012)

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