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Bundestagswahl 2021

Grüne ziehen mit Forderung nach „Tierschutz-Cent“ in den Wahlkampf

Die Grünen gehen mit der Forderung nach einer Neuausrichtung der Tierhaltung in den Wahlkampf. Die Partei will mit dem „Tierschutz-Cent“ auf tierische Produkte den Umbau in tiergerechte Ställe fördern

Lesezeit: 2 Minuten

Damit Tierschutz „wirtschaftlich machbar“ sei, wollen die Grünen neben einer Umbauförderung faire Preise und verpflichtende Haltungskennzeichnungen auf den Produkten für alle Tierarten unterstützen. Als Grundsatz solle gelten, „dass deutlich weniger Tiere gehalten werden als bisher und diesen Tieren ein wesentlich besseres Leben ermöglicht wird“. Angestrebt werden eine Flächenbindung mit maximal zwei Großvieheinheiten (GVE) je Hektar sowie „Obergrenzen pro Stall“, ohne dass die konkretisiert werden.

Direktzahlungen schrittweise durch Gemeinwohlprämie ablösen

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Bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wollen die Grünen die nationalen Spielräume „bestmöglich nutzen“. Dazu gehören für sie dem Programmentwurf zur Bundestagswahl im Herbst zufolge ein Ökolandbau-Anteil von 30 % sowie eine Halbierung des Pflanzenschutzmittel- und Antibiotikaeinsatzes bis 2030. Das System der Direktzahlungen will man schrittweise durch eine Gemeinwohlprämie ablösen. Bis 2028 soll für die Hälfte der GAP-Mittel eine ökologische Zweckbindung erreicht werden.

Neue Ansätze in der Pflanzenzüchtung

Deutlich vermindert werden soll nach den Vorstellungen der Grünen der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel. Erreichen will man das unter anderem über die Einführung einer Abgabe. In Natur- und Trinkwasserschutzgebieten will man die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln untersagen. Betont wird in dem Entwurf die Rolle der Pflanzenzüchtung. Gefördert werden sollen sowohl die Forschung für ökologisches Saatgut als auch „neue Ansätze“. Die gentechnikfreie Produktion soll durch vorsorgeorientierte Zulassungsverfahren und eine Kennzeichnungspflicht weiter geschützt werden.

Mit Hilfe des Wettbewerbsrechts wollen die Grünen gegen Dumpingpreise im Lebensmittelhandel vorgehen.

Maßnahmen gegen Bodenspekulation

Notwendig seien außerdem Maßnahmen gegen Bodenspekulation und den Ausverkauf landwirtschaftlicher Fläche. Die Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) will man in eine Bundesstiftung überführen und anschließend „vorzugsweise an kleinere Betriebe statt an große Investoren“ verpachten.

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