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Grünlandbesitzer dürfen für Gänsefraßschäden Beihilfen erhalten

Das EU-Recht steht einem Schadensausgleich für Grünlandbesitzer, die auf ihren Flächen Fraßschäden durch geschützte Tierarten wie Grau- und Nonnengänse erleiden, nicht im Wege. Die Gewährung einer staatlichen Beihilfe ist grundsätzlich möglich. Das hat die Europäische Kommission klargestellt.

von Alfons Deter Alfons Deter
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Das EU-Recht steht einem Schadensausgleich für Grünlandbesitzer, die auf ihren Flächen Fraßschäden durch geschützte Tierarten wie Grau- und Nonnengänse erleiden, nicht im Wege. Die Gewährung einer staatlichen Beihilfe ist grundsätzlich möglich. Das hat die Europäische Kommission klargestellt.


„Ein Schadensausgleich kann gewährt werden, sofern die Schäden durch Tiere verursacht wurden, die nach EU‐ oder einzelstaatlichem Recht geschützt sind. Nach der Vogelschutzrichtlinie fallen Grau‐ und Nonnengänse in die Kategorie der ‚geschützten Arten‘“, stellt die Kommission fest.


Der CDU-Europaabgeordnete Dr. Reimer Böge hatte in seiner Anfrage die Befürchtung aufgeworfen, Besitzer von Grünflächen auf den Inseln und Halligen Schleswig-Holsteins könnten bei Fraßschäden leer ausgehen. Der Entwurf des schleswig-holsteinischen Entwicklungsprogramms für den Ländlichen Raum im Programmplanungszeitraum 2014 bis 2020 beschränke die Förderung auf Fraßschäden, die auf begrünten Ackerflächen wie Stoppelaufwuchs, Wintergetreide, Winterraps, Ackergras oder Sommergetreide erfolgten.


„Die Anzahl der auf dem Gebiet des deutschen Bundeslandes Schleswig-Holstein rastenden und bleibenden Vögel - darunter die unter Naturschutz stehenden Grau- und Nonnengänse - hat sich in den vergangenen Jahren drastisch erhöht“, so Böge. Die damit einhergehenden Fraßschäden auf den landwirtschaftlichen Flächen seien dramatisch. Besonders betroffen seien davon Getreide- und Rapsanbauflächen auf dem Festland, insbesondere an der Westküste, sowie Grünflächen auf den Inseln und Halligen.


Die Kommission betonte, dass im Rahmen der ländlichen Entwicklung Fördermittel für Maßnahmen gewährt werden könnten, die Wildgänsen auf landwirtschaftlichen Flächen Futter und Schutzgebiete böten. Ebendies sei im Programm des Landes Schleswig-Holstein berücksichtigt. Dort seien im Rahmen von zwei vertragsbasierten Naturschutzmaßnahmen Fördermittel vorgesehen. Die eine betreffe „Rastplätze für Zugvögel“ und die andere das „Halligprogramm“.

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