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Grundsteuerreform erst nach Prüfung

Die angekündigte Reform der Grundsteuer kommt schleppend voran. Am 27. Januar will die Finanzministerkonferenz zunächst Kriterien beschließen, nach denen die bislang vorliegenden Modelle in den kommenden Monaten geprüft und erprobt werden sollen. Gleichzeitig sollen die jeweiligen Bürokratiekosten ermittelt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die angekündigte Reform der Grundsteuer kommt schleppend voran. Am 27. Januar will die Finanzministerkonferenz zunächst Kriterien beschließen, nach denen die bislang vorliegenden Modelle in den kommenden Monaten geprüft und erprobt werden sollen. Gleichzeitig sollen die jeweiligen Bürokratiekosten ermittelt werden. Eine Entscheidung für eines der vorliegenden Reformkonzepte dürfte somit nicht vor Herbst dieses Jahres fallen, und zwar nach den Landtagswahlen im September in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist vor diesem Hintergrund nicht vor Jahresende, mit einem Inkrafttreten der Neuregelung erst im Jahr 2013 zu rechnen.


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DBV fordert einfaches System


Der DBV warnt unterdessen vor einer Mehrbelastung. Wenn die derzeitige Einheitsbewertung abgeschafft werde, müssten Ersatzlösungen für zahlreiche sich darauf beziehende Regelungen im Steuer-, Sozial- und Privatrecht gefunden werden. In diesem Zusammenhang seien die Bodenschätzung und die Ermittlung der Ertragsmesszahlen auf gesetzlicher Basis fortzuführen. Der DBV hält weiterhin eine an Ertragswerten ausgerichtete Bemessung der Grundsteuer für möglich, wenn die Ertragsbewertung einfach, unbürokratisch und nachvollziehbar erfolgt. Eindeutig spricht sich der Bauernverband gegen eine Bewertung nach Substanzwerten aus, weil dies wegen der Diskrepanz zwischen Substanz- und Ertragswerten zu einem drastischen Anstieg der Steuerlast in der Land- und Forstwirtschaft führe.


Drei Modelle


Derzeit liegen drei Modell für eine Neukonzipierung der Grundsteuer auf dem Tisch.


1. Neubewertung anhand von Bodenrichtwerten. Landwirtschaftliche Flächen und Gebäude werden dabei nach fiktiven Veräußerungs- und damit nach ihren Substanzwerten bewertet.


2. Grundsteuer bei Gebäuden nach festen Sätze pro Quadratmeter. Land- und forstwirtschaftliche Flächen bleiben in diesem Modell zunächst unberücksichtigt, da die Belastung für die kommunale Infrastruktur ganz überwiegend von Gebäudenutzungen - Wohngebäude, Gewerbe, Hofgebäude - ausgehen. Aus landwirtschaftlicher Sicht erweist sich als problematisch, dass zwischen den Quadratmetersätzen nicht differenziert werden soll, obwohl landwirtschaftliche Gebäude in der Regel deutlich geringere Erträge erzielen als gewerbliche.


3. Kombination. Grundstücksbewertung nach Bodenrichtwerten und Gebäudebewertung nach dem Äquivalenzprinzip werden mit Elementen aus den beiden ersten Modellen vereinigt. (AgE)

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