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Grupe: Organisationen bei Gesetzesverstößen Gemeinnützigkeit entziehen

Organisationen, die Gesetzesverstöße wie Stalleinbrüche fördern oder erfüllen, muss nach Einschätzung der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion die Gemeinnützigkeit entzogen werden. Ein entsprechender Antrag der Fraktion beschäftigt derzeit den Landwirtschaftsausschuss des Landtages.

Lesezeit: 2 Minuten

Organisationen, die Gesetzesverstöße wie Stalleinbrüche fördern oder erfüllen, muss nach Einschätzung der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion die Gemeinnützigkeit entzogen werden. Ein entsprechender Antrag der Fraktion beschäftigt derzeit den Landwirtschaftsausschuss des Landtages.


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„Das Thema muss gründlich beleuchtet werden, denn einerseits ist es wichtig, den Tierschutz zu gewährleisten, andererseits kann es nicht sein, dass selbsternannte Tierrechtsorganisationen dank ihrer Gemeinnützigkeit staatliche Förderung erhalten, gleichzeitig aber teilweise massiv gegen Recht und Gesetz verstoßen“, erklärte FDP-Agrarsprecher Hermann Grupe.


Man müsse daher einen Überblick erhalten, wie die Situation in Niedersachsen aussehe. Konkret gehe es darum, welche gemeinnützigen Organisationen oder Personen bereits Straftaten wie Stalleinbrüche begangen hätten. Beleuchtet werden müsse auch, wie oft die Organisationen Anzeigen gegen Höfe oder Behörden erstattet hätten, ob Videomaterial Grundlage für die Anzeigen gewesen sei und wie viel Zeit zwischen dem Erstellen der Aufnahmen und den Anzeigen verstrichen sei. Gleichzeitig müsse geklärt werden, ob die Rahmenbedingungen für Kontrollbehörden verbessert werden müssten.


Für eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Organisationen wie PETA hatte sich kürzlich Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast ausgesprochen. Prompt geriet sie ins Visier von PETA. Anlässlich des Rücktrittes von Nordrhein-Westfalens früherer Agrarministerin Christina Schulze Föcking hatte PETA eine „Abschussliste“ präsentiert, die unter dem Titel „Tierquälerprofiteure raus aus der Politik“ neben Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auch Otte-Kinast zeigte. Sie wurde außerdem aufgefordert, PETA 24 Stunden täglich Einlass in die Ställe des Milchviehbetriebes ihrer Familie zu gewähren. Ansonsten werde man wie „jüngst bei Christina Schulze Föcking selbst Ermittlungen“ vornehmen, so die Tierschutzaktivistin.


Die Forderung, hinter Stalleinbrüchen stehenden Organisationen die Gemeinnützigkeit zu entziehen, ging am Montag vergangener Woche auch vom Landesverbandsausschuss des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) aus. Rechtsbrecher dürften keine Gemeinnützigkeit genießen, heißt es in einer Resolution des Ausschusses.

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