Seit dem 1. Januar 2016 sind laut Düngeverordnung veraltete Techniken zur Ausbringung von organischen Düngern verboten. Dies betrifft Drehstrahlregner für unverdünnte Gülle, Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe, Gülle- und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler, Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler sowie zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird. Diese Techniken haben in der landwirtschaftlichen Praxis seit Jahren keine Bedeutung mehr, teilt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit.
Bereits die Düngeverordnung von 2007 hatte den Einsatz der oben genannten Techniken eingeschränkt – eine Übergangsregelung erlaubte deren Verwendung aber noch bis Ende 2015, so die Fachberater der Kammer. Es handelt sich dabei um Techniken, deren Verteilgenauigkeit zu wünschen übrig ließ und mit denen keine pflanzenbedarfsgerechte Düngung möglich ist.
Weiterhin zulässig sind alle Breitverteiltechniken, bei denen der Güllestrahl nach unten bzw. zur Seite abgestrahlt wird. Dies betrifft die in der Praxis weit verbreiteten Prallköpfe und Prallbleche. Auch Schwenkverteiler und -düsen können weiter eingesetzt werden, so dass auch in den nächsten Jahren Güllefässer mit Breitverteilung auf den Feldern zu sehen sein werden.
Die Pflicht zum Einsatz bodennaher Techniken, wie Schleppschlauch-, Schleppschuh- und Schlitzverteiler sieht der Gesetzgeber nach derzeitigem Kenntnisstand erst für die Jahre 2020 bzw. 2025 vor.