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Güllegruben: Förderung bis 10. November beantragen

Landwirte in Bayern, die eine Investitionsförderung für den Bau einer Güllegrube beantragen wollen, um Lagerkapazitäten für mindestens ein halbes Jahr zu schaffen, müssen sich beeilen: Nur noch bis zum 10. November können sie die Anträge einschließlich der notwendigen Unterlagen bei den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten abgeben.

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Landwirte in Bayern, die eine Investitionsförderung für den Bau einer Güllegrube beantragen wollen, um Lagerkapazitäten für mindestens ein halbes Jahr zu schaffen, müssen sich beeilen: Nur noch bis zum 10. November können sie die Anträge einschließlich der notwendigen Unterlagen bei den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten abgeben. Darauf hat das Münchner Landwirtschaftsministerium hingewiesen. Mit der Fristsetzung soll sichergestellt werden, dass alle Anträge rechtzeitig bis Ende des Jahres bewilligt werden können. Nach EU-Vorgaben müssen ab 1. Januar 2009 die Betriebe eine Lagerkapazität von Gülle für mindestens sechs Monate nachweisen. Wichtige Voraussetzung für eine termingerechte Bearbeitung der Anträge ist laut Ministerium neben vollständigen Unterlagen auch der Nachweis eines eingereichten Bauantrags. Die Baugenehmigung kann bis spätestens 12. Dezember nachgereicht werden.


Weiterer Hinweis für bayerische Landwirte: Flächenänderungen rechtzeitig melden (22.10.08)